Einreicher: Fraktion DIE LINKE
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
- Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass durch geeignete
bauliche Maßnahmen (versetzen der vorhandenen großen Steine, aufstellen
von Rabattengeländer) das Parken auf bzw. neben der Zufahrt zum Freibad
und auf bzw. neben dem Radweg verhindert wird.
- Der Platz
neben dem Versorgungskiosk und der Strandkorbvermietung ist baulich so
herzurichten, dass er nur durch Befugte nutzbar, wie z.B.:
Anlieferverkehr, Servicefahrzeuge, Kioskbetreiber, ist.
(Ein Parkplatzsperrbügel, umklappbar - siehe Foto - oder eine Kette
könnte geeignet sein)
- Mittels
Beschilderung, z.B. „Nur für Anlieger“ oder „Keine Wendemöglichkeit“
sollen die ortsunkundigen Besucher, welche mit PKW anreisen, künftig
abgehalten werden die Zufahrt zum Freibad bis zum Küstenradwanderweg zu
befahren.
Begründung:
Zunehmend,
insbesondere bei schönem Wetter fahren manche Besucher des Freibades mit ihren
PKW’s bis zum Küstenradwanderweg hinunter und parken ihre Fahrzeuge teils auf
den unbefestigten Randstreifen des Küstenradwanderweges, teils auf der Zufahrt
zum Freibad und teils auch auf den drei Behindertenparkplätzen beim
Hubschrauberlandeplatz. (siehe beigefügte Fotos)
Nicht nur dass
diese Unsitten bzw. Ordnungswiedrigkeiten störend sind, sondern sie verursachen
nicht selten auch noch einen „Parksuchverkehr“ auf der Zufahrt zum Freibad.
Besonders belästigend ist dieser „Parksuchverkehr“ für die Besucher des
Freibades und die Nutzer des Küstenradwanderweges.
Dass bauliche
Maßnahmen zum unterbinden von rücksichtslosen Parken wirkungsvoll sein können,
ist deutlich an dem Stück des Küstenradwanderweges vom Freibad bis zum DLRG
Gebäude zu erkennen wo anfänglich, auch teils, neben dem Radweg geparkt wurde.
Mittels Rabattengeländer wird dort der Grünstreifen geschützt.
Eine kostenlose
Parkplatzalternative für die Strandbesucher befindet sich in 550 bis 850 Meter
Entfernung. Es ist der großzügige Parkplatz vor dem Ärztehaus an der
Schwedenschanze.
Sollten diese
Maßnahmen Erfolg haben, können die Ordnungskräfte der Stadt entlastet werden,
da Kontrollen an diesem Ort nicht mehr so oft nötig sind.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die notwendigen
Kosten, sind aus dem Laufenden Haushalt 2021, Produkt 54.1.01, Gemeindestraßen,
52338000 Straßen, Wege, Plätze und Verkehrslenkungsanlagen zu finanzieren.
(Haushalt Seite
496)
Ansonsten sind die notwendigen Ausgaben für die
Haushaltsplanaufstellung für 2022 zu berücksichtigen.