Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) die Möglichkeiten zur kostenlosen Beförderung von Stralsunderinnen und Stralsundern, die Inhaber*in eines Strelapasses sind, zu prüfen und dazu ein Angebot vorzulegen.
Begründung:
Wir begrüßen die
Zielsetzung, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als
umweltfreundliches Verkehrsmittel zu fördern und dazu auch die Einführung einer
kostenlosen Personenbeförderung zu evaluieren. Wir halten das kostenlose
Seniorenticket Ü70 jedoch für sozial unausgewogen, da hierbei die
Einkommenssituation der Berechtigten eines kostenfreien Tickets für den ÖPNV
keine Berücksichtigung findet. Um dieses Kriterium zu berücksichtigen, ist die
Einführung eines kostenfreien Sozialtickets statt eines kostenfreien
Ü70-Tickets sinnvoll.
Wir schlagen vor,
die Inhaber*innen des Strelapasses für eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu
berücksichtigen. Wenn gerade Alleinerziehende, Familien mit mindestens zwei
Kindern, Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen,
Empfänger*innen von Hilfen zum Lebensunterhalt, Empfänger*innen von Hilfen zur
Grundsicherung im Alter und dauerhafter Erwerbsminderung sowie Student*innen
finanziell entlastet werden können, dann findet der Kreis Stralsunder
Einwohner*innen Berücksichtigung, bei dem eine finanzielle Entlastung besonders
angemessen erscheint.
Die Verwaltung
berechnete für das Ü70-Ticket 11.681 Personen, die nun den Nahverkehr ganz
unabhängig von ihrer Einkommenssituation kostenfrei nutzen können. Demgegenüber
wird der Strelapass laut Angaben der Verwaltung regelmäßig an mehr als 300
Personen ausgegeben. Dabei gibt es bei der Anzahl der Nutzer*innen gewisse
Schwankungen. So waren es im Jahr 2017 557 Nutzer*innen, während zum Beispiel
2020 nur 170 Personen den Strelapass nutzten.
Auch wenn die
Nutzer*innenzahl mit Einführung eines ÖPNV-Sozialtickets für die oben
beschriebene Zielgruppe der Strelapassinhaber*innen sicher steigen wird, wenn
damit die Nutzung eines kostenfreien ÖPNV verbunden ist, so ist die von der
Verwaltung aufgezeigte Finanzierung eines Sozialtickets mit den veranschlagten
2 Millionen Euro in jedem Fall auskömmlich.
Ein kostenfreier
ÖPNV ist vor allem dann sozial gerecht, wenn die Bürger*innen, die über ein
geringes Einkommen verfügen, damit erreicht werden. Senior*innen mit hohen und
guten Einkommen sind aus unserer Sicht durchaus dazu in der Lage, ein
ÖPNV-Ticket auch selbst zu bezahlen.