Betreff
Änderungsantrag zur Vorlage B 0066/2020 Kostenloser ÖPNV
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0114/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) die Möglichkeiten zur kostenlosen Beförderung von Stralsunderinnen und Stralsundern, die Inhaber*in eines Strelapasses sind, zu prüfen und dazu ein Angebot vorzulegen.

 


Begründung:

 

Wir begrüßen die Zielsetzung, die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) als umweltfreundliches Verkehrsmittel zu fördern und dazu auch die Einführung einer kostenlosen Personenbeförderung zu evaluieren. Wir halten das kostenlose Seniorenticket Ü70 jedoch für sozial unausgewogen, da hierbei die Einkommenssituation der Berechtigten eines kostenfreien Tickets für den ÖPNV keine Berücksichtigung findet. Um dieses Kriterium zu berücksichtigen, ist die Einführung eines kostenfreien Sozialtickets statt eines kostenfreien Ü70-Tickets sinnvoll.

 

Wir schlagen vor, die Inhaber*innen des Strelapasses für eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu berücksichtigen. Wenn gerade Alleinerziehende, Familien mit mindestens zwei Kindern, Familien mit einem im Haushalt lebenden behinderten Angehörigen, Empfänger*innen von Hilfen zum Lebensunterhalt, Empfänger*innen von Hilfen zur Grundsicherung im Alter und dauerhafter Erwerbsminderung sowie Student*innen finanziell entlastet werden können, dann findet der Kreis Stralsunder Einwohner*innen Berücksichtigung, bei dem eine finanzielle Entlastung besonders angemessen erscheint.

 

Die Verwaltung berechnete für das Ü70-Ticket 11.681 Personen, die nun den Nahverkehr ganz unabhängig von ihrer Einkommenssituation kostenfrei nutzen können. Demgegenüber wird der Strelapass laut Angaben der Verwaltung regelmäßig an mehr als 300 Personen ausgegeben. Dabei gibt es bei der Anzahl der Nutzer*innen gewisse Schwankungen. So waren es im Jahr 2017 557 Nutzer*innen, während zum Beispiel 2020 nur 170 Personen den Strelapass nutzten.

 

Auch wenn die Nutzer*innenzahl mit Einführung eines ÖPNV-Sozialtickets für die oben beschriebene Zielgruppe der Strelapassinhaber*innen sicher steigen wird, wenn damit die Nutzung eines kostenfreien ÖPNV verbunden ist, so ist die von der Verwaltung aufgezeigte Finanzierung eines Sozialtickets mit den veranschlagten 2 Millionen Euro in jedem Fall auskömmlich.

 

Ein kostenfreier ÖPNV ist vor allem dann sozial gerecht, wenn die Bürger*innen, die über ein geringes Einkommen verfügen, damit erreicht werden. Senior*innen mit hohen und guten Einkommen sind aus unserer Sicht durchaus dazu in der Lage, ein ÖPNV-Ticket auch selbst zu bezahlen.