Betreff
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2015 der Hansestadt Stralsund und Entlastung des Oberbürgermeisters
Vorlage
B 0056/2021
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres zu beschließen. In einem gesonderten Beschluss entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V über die Entlastung des Oberbürgermeisters. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund haben den Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 in der Fassung vom 06.04.2021 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund fasste das Ergebnis der Prüfung im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 zusammen und erteilte einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses führte trotz des eingeschränkten Bestätigungsvermerks zu keinen Beanstandungen, die so wesentlich sind, dass diese der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich vollumfänglich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen angeschlossen und einen abschließenden Prüfvermerk erstellt.

Gleichzeitig beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss, der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum

31.12. 2015 sowie die Entlastung des Oberbürgermeisters zu empfehlen. 

 

Eckdaten des Jahresabschlusses 2015:

- Die Bilanzsumme zum 31.12.2015 beträgt 647.347.125,40 EUR.

                                               (+ 2.467.740,14 EUR zum   Vorjahr)

 

- Das Eigenkapital zum 31.12.2015 beträgt 297.435.936,64 EUR.

                                                   (+ 320.363,30 EUR zum Vorjahr)     

 

- Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen beträgt – 4.403.404,37 EUR.

  Nach Verrechnung des außerordentlichen Ergebnisses mit der Allgemeinen Kapitalrücklage

  beläuft sich das Jahresergebnis auf - 4.646.955,79 EUR.   

  Durch eine Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage für investiv gebundene

  Zuweisungen gemäß § 18 Absatz 4 GemHVO- Doppik in Höhe von 4.646.955,79 EUR

  wurde das negative Jahresergebnis ausgeglichen.

  Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt somit 0,00 EUR.

 

  Aus Vorjahren besteht ein Fehlbetrag in Höhe von 10.657.531,78 EUR. Dieser ist gemäß

  § 44 Absatz 5 GemHVO- Doppik auf neue Rechnung vorzutragen.

 

- Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in der

  Finanzrechnung beträgt für das Haushaltsjahr 2015 - 1.372.409,48 EUR. Unter

  Berücksichtigung der Tilgungszahlungen für die Kredite aus den Investitionen und

  Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.913.689,99 EUR umfasst der

  jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen – 5.286.099,47 EUR.

 

- Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit wird mit 2.427,14 EUR

  ausgewiesen.

 

- Der Saldo der durchlaufenden Gelder und ungeklärten Zahlungsvorgänge beträgt

  378.036,25 EUR.

 

- Der Saldo der liquiden Mittel und der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit hat sich

  im Haushaltsjahr 2015 von - 5.481.689,05 EUR per 31.12.2014 auf - 10.387.325,13 EUR

  per 31.12.2015 erhöht.

 

 

Die Vollständigkeit des Jahresabschlusses 2015 wurde vom Oberbürgermeister bestätigt.

Detaillierte Ausführungen zum Jahresabschluss 2015, zur Bilanz und zur Ergebnis- und Finanzrechnung sind dem beigefügten Jahresabschluss 2015 zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

A.    Feststellung des Jahresabschlusses

1.    den aus Vorjahren bestehenden Ergebnisvortrag in Höhe von -10.657.531,78 EUR gemäß § 44 Absatz 5 GemHVO- Doppik unverändert auf neue Rechnung vorzutragen.

2.    gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2015 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von 297.435.936,64 EUR bei einer Bilanzsumme von 647.347.125,40 EUR und einem Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) von 0,00 EUR festzustellen. 

 

B.    Entlastung des Oberbürgermeisters

            Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander

            Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2015 die

            Entlastung erteilt.