Betreff
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 und Abschließende Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
B 0053/2021
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss legt der Bürgerschaft den abschließenden Prüfungsvermerk als Grundlage für die Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 vor. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Feststellungen des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 beraten und macht sich den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 zu Eigen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2015 hat zu Beanstandungen geführt. Auf dieser Grundlage wird dem Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk testiert. Dennoch vermittelt der Jahresabschluss 2015 im Wesentlichen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Hansestadt Stralsund.

 

Auf der Grundlage des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2015 empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 in der Fassung vom 6. April 2021 festzustellen.

 

Gleichzeitig empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund, den Oberbürgermeister für das Haushaltsjahr 2015 zu entlasten.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 sowie die abschließenden Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

 

2.    Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 zeitnah auszuräumen und künftig zu beachten.