Betreff
Bebauungsplan Nr. 43 der Hansestadt Stralsund -Am Flotthafen-, Einleitbeschluss für die 1. Änderung
Vorlage
B 0022/2021
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Der im Mai 2000 von der Bürgerschaft beschlossene Bebauungsplan Nr. 43 der Hansestadt Stralsund „Am Flotthafen“ ist seit 03. August 2000 rechtswirksam. Der im Stadtteil Frankenvorstadt gelegene B-Plan wird im Süden durch die Hafenstraße, im Westen und Norden durch den Frankenhof und im Osten durch das Gelände des Anglervereins Flotthafen Stralsund e.V. und das Grundstück Hafenstr. 19 begrenzt. 

 

Ziel der ursprünglichen Planung war die Stärkung der Wohnnutzung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes auf dem ehemals überwiegend gewerblich genutzten Areal. U.a. war hier von 1900 bis 1966 das Straßenbahndepot untergebracht und danach der städtische Bushof.  

 

Von der gemäß B-Plan vorgesehenen Wohnbebauung wurde der südliche Abschnitt als betreute Wohnanlage mit 66 Wohnungen durch das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Rügen-Stralsund (DRK) gebaut und ging 2004 in Nutzung. Der nördliche Bauabschnitt der Wohnanlage sowie die daran nördlich angrenzenden Freiflächen für Grün und Stellplätze sind nicht realisiert worden.

 

Das nördlich vom B-Plan Nr. 43 gelegene Schulzentrum Am Sund benötigt für die Sicherstellung seiner öffentlichen Aufgaben weitere Flächen und bauliche Erweiterungsmöglichkeiten. Mit dem Neubau für den Regionalen Schulteil an der Westseite des Schulhofes ist bereits begonnen worden. Er ersetzt den Containerbau auf dem Schulhof.

Zum Jahreswechsel 2022/23 soll der Ersatzneubau fertig sein. Das Ensemble, zu dem auch die vorhandene Goetheschule (gymnasialer Schulteil), der daran anschließende Verbindungsbau mit Mehrzweckbereich und eine kleine Sporthalle auf der Ostseite gehören, soll im Norden mit Mensa, Werkraum, Archiv u.a. in den historischen Gebäuden Frankendamm 2b und Frankenhof 8 (Teile des historischen Frankenkronwerks/ Festungsmauer/ Exerzierhalle) zum umschlossenen Schulcampus ergänzt werden. Insgesamt werden künftig bis zu 1.180 Kinder und Jugendliche an diesem Standort die Schule besuchen.

 

Neben diesem umfangreichen Projekt des Schulcampus ist ein Sporthallenneubau südlich der Goetheschule geplant, weil die vorhandenen Sporthallen am Frankenhof und Frankenwall für den Bedarf des Schulzentrums und des Freizeitsports im Stadtteil nicht mehr ausreichend sind. Als Neubau ist eine größere Halle mit Nebenanlagen und ggf. auch einem Lernschwimmbecken geplant. Die neue Sporthalle soll auch für schulische Kursangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung sowie als Aula genutzt werden können.

 

Um die Sporthalle realisieren zu können, wird die Stadt das im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 43 gelegene Flurstück 159/1 in der Größe von ca. 4.500 m² im Zuge eines Grundstückstauschs vom DRK erwerben.

 

Der Bau einer Sporthalle wäre in dem gemäß B-Plan festgesetzten allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO grundsätzlich zulässig, ist wegen der konkreten Festsetzungen des B-Plans (Baugrenzen, Pflanzgebot, Fläche für Gemeinschaftsstellplätze) bisher aber nicht möglich. Um hier die geplante Sporthalle errichten zu können, ist der Bebauungsplan zu ändern. Diese Änderung betrifft die Grundzüge des Bebauungsplanes.

 

Mit der Änderung des B-Plans soll gleichzeitig die Umsetzung des gemäß Maßnahmenkatalog zur Entwicklung der Frankenvorstadt geplanten Fuß-und Radweges im angrenzenden Bereich entlang des Flotthafens gesichert und damit die Anbindung der Frankenvorstadt an die Altstadt verbessert werden.

 

Angesichts der baulichen Vornutzung des Standorts sowie der innerstädtischen Lage dient der Bebauungsplan der Innenentwicklung und kann folglich im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund berücksichtigt das Schulzentrum am Sund bereits durch Symboleintrag als Standort für Schule und Sportanlage, so dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Die im Geltungsbereich ansonsten dargestellte Wohnbaufläche steht den Planungszielen nicht entgegen.

 

Mit der B-Planänderung werden auch die Ziele der Sanierung gemäß Rahmenplan für das Sanierungsgebiet “Altstadtinsel“, Teilgebiet Frankenvorstadt, für den Geltungsbereich fortgeschrieben.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Für eine Teilfläche des rechtswirksamen Bebauungsplans Nr. 43 „Am Flotthafen“ wird ein Änderungsverfahren gemäß § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.

 

2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Am Flotthafen“ liegt östlich des Frankenhofes. Er wird im Süden durch das Grundstück Hafenstraße 21, im Westen durch den Frankenhof sowie das Schulzentrum am Sund und im Osten durch Am Flotthafen 1 (Bootswerft Thomzik) und das Gelände des Anglervereins Flotthafen Stralsund e.V. begrenzt. Das ca. 0,54 ha große Änderungsgebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 31 das Flurstück 159/1 und anteilig das Flurstück 230/9.

 

3. Das Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche und die Sicherung einer angrenzenden Rad-Gehwegverbindung von der Hafenstraße zur Straße Am Flotthafen.

 

4. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Am Flotthafen“ soll gem. § 13a als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung im Bereich Frankenhof. Die überbaubare Grundfläche wird weniger als 20.000 m² betragen, es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.

 

5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.  


Lösungsvorschlag:

Das Änderungsverfahren soll durch den Beschluss der Bürgerschaft eingeleitet werden. Da durch die geplanten Änderungen die Grundzüge des Bebauungsplans berührt werden, soll die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne formale Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt werden, da hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

- der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der Nachverdichtung im Bereich Frankenhof,

- die überbaubare Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) beträgt weniger als 20.000 m²,

- eine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, durch wird die Planung nicht begründet,

- Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b) BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) nicht bestehen,

- bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht zu beachten sind.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll auf den nördlichen Teil des ursprünglichen Geltungsbereiches und die für Ergänzung des Rad- und Fußwegenetzes im Umfeld benötigten Flächen beschränkt werden. Die bestehende Satzung bleibt für den übrigen Bereich unverändert rechtswirksam (siehe Anlage).

 

Aufgrund der langjährigen Nutzung als Straßenbahn-/Busdepot ist das Areal im rechtsverbindlichen B-Plan als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet. Dies wird auch bei der Überplanung zu beachten sein. Gleiches gilt für die nachrichtliche Übernahme als kampfmittelbelasteter Bereich.

 

Im Änderungsbereich ist mit erhöhten Aufwendungen für die Gründung zu rechnen. Über Geschiebelehm und Schluff liegt eine nicht tragfähige 2 m bis 6 m dicke Schuttschicht. 

 

Der im Rahmenplan Frankenvorstadt dargestellte, durch Vertrag und Grunddienstbarkeit auf dem DRK-Grundstück gesicherte geplante Rad-Gehweg an der Ostseite des Änderungsbereiches im Abschnitt zwischen Hafenstraße und Frankenhof zuzüglich einer Anbindung in Richtung Norden soll in der Planung berücksichtigt werden.  

 


Alternativen:

Der Bebauungsplan bleibt mit den geplanten Freiflächen (Stellplatzfläche und Grünfläche) unverändert. Die Sporthalle könnte damit nicht errichtet werden. Da in Nachbarschaft zum Schulzentrum am Sund im Stadtteil Frankenvorstadt kein anderer geeigneter Standort verfügbar ist, wird dies nicht empfohlen.