Sachverhalt:
Der im Mai 2000 von der Bürgerschaft beschlossene
Bebauungsplan Nr. 43 der Hansestadt Stralsund „Am Flotthafen“ ist seit 03.
August 2000 rechtswirksam. Der im Stadtteil Frankenvorstadt gelegene B-Plan
wird im Süden durch die Hafenstraße, im Westen und Norden durch den Frankenhof
und im Osten durch das Gelände des Anglervereins Flotthafen Stralsund e.V. und
das Grundstück Hafenstr. 19 begrenzt.
Ziel der ursprünglichen Planung war die Stärkung der
Wohnnutzung durch die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes auf dem ehemals
überwiegend gewerblich genutzten Areal. U.a. war hier von 1900 bis 1966 das
Straßenbahndepot untergebracht und danach der städtische Bushof.
Von der gemäß B-Plan vorgesehenen Wohnbebauung wurde der
südliche Abschnitt als betreute Wohnanlage mit 66 Wohnungen durch das Deutsche
Rote Kreuz Kreisverband Rügen-Stralsund (DRK) gebaut und ging 2004 in Nutzung.
Der nördliche Bauabschnitt der Wohnanlage sowie die daran nördlich angrenzenden
Freiflächen für Grün und Stellplätze sind nicht realisiert worden.
Das nördlich vom B-Plan Nr. 43 gelegene Schulzentrum Am Sund
benötigt für die Sicherstellung seiner öffentlichen Aufgaben weitere Flächen
und bauliche Erweiterungsmöglichkeiten. Mit dem Neubau für den Regionalen
Schulteil an der Westseite des Schulhofes ist bereits begonnen worden. Er
ersetzt den Containerbau auf dem Schulhof.
Zum Jahreswechsel 2022/23 soll der Ersatzneubau fertig sein.
Das Ensemble, zu dem auch die vorhandene Goetheschule (gymnasialer Schulteil),
der daran anschließende Verbindungsbau mit Mehrzweckbereich und eine kleine
Sporthalle auf der Ostseite gehören, soll im Norden mit Mensa, Werkraum, Archiv
u.a. in den historischen Gebäuden Frankendamm 2b und Frankenhof 8 (Teile des
historischen Frankenkronwerks/ Festungsmauer/ Exerzierhalle) zum umschlossenen
Schulcampus ergänzt werden. Insgesamt werden künftig bis zu 1.180 Kinder und
Jugendliche an diesem Standort die Schule besuchen.
Neben diesem umfangreichen Projekt des Schulcampus ist ein
Sporthallenneubau südlich der Goetheschule geplant, weil die vorhandenen
Sporthallen am Frankenhof und Frankenwall für den Bedarf des Schulzentrums und
des Freizeitsports im Stadtteil nicht mehr ausreichend sind. Als Neubau ist eine größere Halle mit
Nebenanlagen und ggf. auch einem Lernschwimmbecken geplant. Die neue Sporthalle
soll auch für schulische Kursangebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung sowie als
Aula genutzt werden können.
Um die Sporthalle realisieren zu können, wird die Stadt das
im Geltungsbereich des B-Plan Nr. 43 gelegene Flurstück 159/1 in der Größe von
ca. 4.500 m² im Zuge eines Grundstückstauschs vom DRK erwerben.
Der Bau einer Sporthalle wäre in dem gemäß B-Plan
festgesetzten allgemeinen Wohngebiet nach § 4 BauNVO grundsätzlich zulässig,
ist wegen der konkreten Festsetzungen des B-Plans (Baugrenzen, Pflanzgebot,
Fläche für Gemeinschaftsstellplätze) bisher aber nicht möglich. Um hier die
geplante Sporthalle errichten zu können, ist der Bebauungsplan zu ändern. Diese
Änderung betrifft die Grundzüge des Bebauungsplanes.
Mit der Änderung des B-Plans soll gleichzeitig die Umsetzung
des gemäß Maßnahmenkatalog zur Entwicklung der Frankenvorstadt geplanten
Fuß-und Radweges im angrenzenden Bereich entlang des Flotthafens gesichert und
damit die Anbindung der Frankenvorstadt an die Altstadt verbessert werden.
Angesichts der baulichen Vornutzung des Standorts sowie der
innerstädtischen Lage dient der Bebauungsplan der Innenentwicklung und kann
folglich im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden.
Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Stralsund
berücksichtigt das Schulzentrum am Sund bereits durch Symboleintrag als
Standort für Schule und Sportanlage, so dass die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 43 aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. Die im Geltungsbereich
ansonsten dargestellte Wohnbaufläche steht den Planungszielen nicht entgegen.
Mit der B-Planänderung werden auch die Ziele der Sanierung gemäß Rahmenplan für das Sanierungsgebiet “Altstadtinsel“, Teilgebiet Frankenvorstadt, für den Geltungsbereich fortgeschrieben.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für eine Teilfläche des rechtswirksamen Bebauungsplans
Nr. 43 „Am Flotthafen“ wird ein Änderungsverfahren gemäß § 1 Abs. 8 in
Verbindung mit § 2 Abs.1 BauGB eingeleitet.
2. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 43 „Am Flotthafen“ liegt östlich des Frankenhofes. Er wird im Süden durch
das Grundstück Hafenstraße 21, im Westen durch den Frankenhof sowie das
Schulzentrum am Sund und im Osten durch Am Flotthafen 1 (Bootswerft Thomzik)
und das Gelände des Anglervereins Flotthafen Stralsund e.V. begrenzt. Das ca.
0,54 ha große Änderungsgebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 31 das
Flurstück 159/1 und anteilig das Flurstück 230/9.
3. Das Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer
Gemeinbedarfsfläche und die Sicherung einer angrenzenden Rad-Gehwegverbindung
von der Hafenstraße zur Straße Am Flotthafen.
4. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Am Flotthafen“
soll gem. § 13a als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Der
Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und der
Nachverdichtung im Bereich Frankenhof. Die überbaubare Grundfläche wird weniger
als 20.000 m² betragen, es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen
Vorhaben oder Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der
Planung werden auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der
Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sein.
5. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Lösungsvorschlag:
Das Änderungsverfahren soll durch den Beschluss der
Bürgerschaft eingeleitet werden. Da durch die geplanten Änderungen die
Grundzüge des Bebauungsplans berührt werden, soll die Änderung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne formale Umweltprüfung nach § 2
Absatz 4 BauGB durchgeführt werden, da hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen
vorliegen:
- der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von
Flächen und der Nachverdichtung im Bereich Frankenhof,
- die überbaubare Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) beträgt weniger als 20.000 m²,
- eine Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, durch wird die
Planung nicht begründet,
- Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der im § 1 Abs. 6
Nr. 7 Buchstabe b) BauGB genannten Schutzgüter (Natura 2000-Gebiete) nicht
bestehen,
- bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung
der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes nicht zu beachten sind.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes soll
auf den nördlichen Teil des ursprünglichen Geltungsbereiches und die für
Ergänzung des Rad- und Fußwegenetzes im Umfeld benötigten Flächen beschränkt
werden. Die bestehende Satzung bleibt für den übrigen Bereich unverändert
rechtswirksam (siehe Anlage).
Aufgrund der langjährigen Nutzung als Straßenbahn-/Busdepot
ist das Areal im rechtsverbindlichen B-Plan als Altlastenverdachtsfläche
gekennzeichnet. Dies wird auch bei der Überplanung zu beachten sein. Gleiches
gilt für die nachrichtliche Übernahme als kampfmittelbelasteter Bereich.
Im Änderungsbereich ist mit erhöhten Aufwendungen für die
Gründung zu rechnen. Über Geschiebelehm und Schluff liegt eine nicht tragfähige
2 m bis 6 m dicke Schuttschicht.
Der im Rahmenplan Frankenvorstadt dargestellte, durch
Vertrag und Grunddienstbarkeit auf dem DRK-Grundstück gesicherte geplante
Rad-Gehweg an der Ostseite des Änderungsbereiches im Abschnitt zwischen
Hafenstraße und Frankenhof zuzüglich einer Anbindung in Richtung Norden soll in
der Planung berücksichtigt werden.
Alternativen:
Der Bebauungsplan bleibt mit den geplanten Freiflächen
(Stellplatzfläche und Grünfläche) unverändert. Die Sporthalle könnte damit
nicht errichtet werden. Da in Nachbarschaft zum Schulzentrum am Sund im
Stadtteil Frankenvorstadt kein anderer geeigneter Standort verfügbar ist, wird
dies nicht empfohlen.