Betreff
Änderungsantrag zu TOP 12.3: Änderung des Bebauungsplans Nr. 67 der Hansestadt Stralsund "Gelände westlich des Straßenbauamtes an der Greifswalder Chaussee, Andershof"
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0039/2021
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der 2. Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 67 „Gelände westlich des Straßenbauamtes an der Greifswalder Chaussee, Andershof“ wird abgelehnt.

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister damit, den Bebauungsplan mit folgenden Zielen zu überarbeiten:

 

  1. Planung einer Fläche zum Bau einer Kindertagesstätte, deren Lage eine möglichst geringe Waldflächeninanspruchnahme gewährleistet und gleichzeitig eine unmittelbare räumliche Verbindung zwischen Kindertagesstätte und dem Andershofer Wald – etwa zur Umsetzung waldpädagogischer Bildungskonzepte – schafft.
  2. Weitestgehender Erhalt des Küstenschutzwaldes unter Berücksichtigung der unter 1. genannten Ziele.

 


Begründung:

 

Die Begründung erfolgt mündlich.