Sachverhalt:
Das ca. 5,2 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil
Franken Vorstadt zwischen der Werftstraße und der Sackgasse. Es wird im Norden
durch die Fritz-Reuter-Straße, Bestandsgebäude mit gewerblicher Nutzung und Garagen,
im Osten durch die Festwiese und gewerblich genutzte Grundstücke an der
Werftstraße, im Süden durch den Wohnmobilplatz (Werftstr. 9a) und im Westen
durch den als Parkanlage genutzten Alten Frankenfriedhof begrenzt. Ein Teil der
Werftstraße wird in den Geltungsbereich des B-Planes einbezogen. (siehe Anlage
1)
Das Areal umfasst in der Gemarkung Stralsund Flur 34 die Flurstücke 132,
133, 135 anteilig, 152/1, 153/3, 153/4, 155/2, 156, 157, 158, 159, 160/1,
161/2, 161/3, 162/1, 163/1, 163/2, 164/1 anteilig, 165 anteilig, 166/1 anteilig,
186 anteilig, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258 und Flur 37 die Flurstücke
37/3 anteilig, 38/6, 38/7 anteilig, 38/8, 38/9, 48/10 anteilig, 49 anteilig,
50/2 anteilig. Der überwiegende Teil der Flächen gehört der LEG (19 %) und der
Hansestadt Stralsund (40 %). Im nördlichen und südlichen Randbereich sind auch
private Flächen vorhanden (41 %). Die entspr. Eigentümer werden in die
Vorüberlegungen zum B-Plan-Verfahren einbezogen, da davon auszugehen ist, dass
sie an einer Entwicklung interessiert sind.
Die Fläche ist durch den ehem. Zuckergraben
für die nahegelegene ehem. Zuckerfabrik sowie die ehem. Mahnkesche Mühle schon
historisch vorgeprägt. Gegenwärtig ist sie durch einen Plattenweg und
Garagenkomplexe bebaut und stellt eine untergenutzte innenstadtnahe Brachfläche
dar, welche sich aufgrund ihrer Lage hervorragend für eine urbane Entwicklung
eignet. In fußläufiger Entfernung befinden sich die Jonaschule und ein
Nahversorger (Netto). Südwestlich wird gegenwärtig ein Altenwohnheim geplant.
Die Gesamtprägung der baulichen Umgebung ist
eine Mischnutzung. In Richtung Norden schließt sich gründerzeitliche
Wohnbebauung an, welche am Frankendamm auch eine ÖPNV-Anbindung hat. Südlich
und östlich ist die Umgebung eher gewerblich geprägt, wobei hier kleinteilige
gewerbliche Nutzung und Wohnen miteinander korrespondieren. Der FNP stellt das
Gebiet als Gemischte Baufläche dar. Die Entwicklung der Fläche als Urbanes
Gebiet folgt dem Entwicklungsgebot.
Urbane Gebiete nach § 6a BauNVO dienen dem
Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen
und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die
Nutzungsmischung muss nicht gleichgewichtig sein. Zulässig sind Wohngebäude,
Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und
Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige
Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle,
soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Vergnügungsstätten und
Tankstellen sollen auch nicht ausnahmsweise zugelassen werden.
Angestrebt wird eine soziale Mischung,
welche durch die Kombination von Ein- und Mehrfamilienhäusern umgesetzt wird.
Insgesamt kann innerstädtischer Wohnraum für bis zu 300 Einwohner entstehen. Um
Arbeitsplätze zu schaffen sowie dem Gedanken der Stadt der kurzen Wege folgend
werden auch Gewerbenutzungen integriert.
In den letzten Jahren zeichnet sich in der
Hansestadt Stralsund ein Einwohnerzuwachs ab. Die Bevölkerung wuchs von 56.875
(Stand Dezember 2010) auf 59.290 (Stand Dezember 2020). Mit diesem
Einwohnerzuwachs steigt neben dem Bedarf nach Wohnraum auch der Bedarf an
sozialen Einrichtungen. Der Hansestadt Stralsund fehlen nach den aktuellen
Ermittlungen (Abfrage der vorhandenen Einrichtungen) insgesamt ca. 300
Kinderbetreuungsplätze. In direkter Nähe zum Alten Frankenfriedhof, welcher als
Parkanlage genutzt wird und einen Spielplatz enthält, wird ein Kindergarten
geplant. Die zugehörige Fläche soll als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen werden.
Gestalterisch wird eine Kombination
verschiedener Bauformen vorgeschlagen. Es wird eine lockere Bebauung mit
Einfamilien-, villenförmigen Punkthäusern und winkelförmigen größeren
Strukturen zur baulichen Fassung der Straßenränder angestrebt, die im
Planverfahren weiter auszuarbeiten ist. Der der Flurteilung vorhandene
ehemalige Zuckergraben soll als gliederndes, gestalterisches Element
wiederhergestellt werden. Seine Ränder können durch Weiden u.ä. Bäume bepflanzt
werden und so dem Gebiet eine eigene Charakteristik verleihen.
Nördlich des B-Planes grenzt die "Erste
Erweiterung des Sanierungsgebietes Altstadt um Teile der Frankenvorstadt"
an - kurz als "Sanierungsgebiet Frankenvorstadt" bezeichnet. Die
Satzung ist seit dem 15.07.2006 rechtswirksam. In dem 2009 aufgestellten und
von der Bürgerschaft der HST am
25.02.2010 beschlossenen Rahmenplan (Beschluss-Nr. 2010-V-02-0200) ist der in
den B-Plan einbezogene nördliche Bereich als Allgemeines Wohngebiet
dargestellt. Mit der Entwicklung innerstädtischen Wohnungsbaus im Plangebiet
werden die Ziele der Sanierung unterstützt.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt:
1. Für das im Stadtteil Franken Mitte
gelegene Gelände zwischen Sackgasse und Werftstraße soll ein Bebauungsplan
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden. Das ca. 5,2 ha große Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund Flur 34
die Flurstücke 132, 133, 135 anteilig, 152/1, 153/3, 153/4, 155/2, 156, 157,
158, 159, 160/1, 161/2, 161/3, 162/1, 163/1, 163/2, 164/1 anteilig, 165
anteilig, 166/1 anteilig, 186 anteilig, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258
und Flur 37 die Flurstücke 37/3 anteilig, 38/6, 38/7 anteilig, 38/8, 38/9,
48/10 anteilig, 49 anteilig, 50/2 anteilig. Es wird im Norden durch die
Fritz-Reuter-Straße, Bestandsgebäude mit gewerblicher Nutzung und Garagen, im
Osten durch die Festwiese und gewerblich genutzte Grundstücke an der
Werfstraße, im Süden den Wohnmobilplatz und im Westen durch den als Parkanlage
genutzten Alten Frankenfriedhof begrenzt. Ein Teil der Werftstraße wird in den
Geltungsbereich des B-Planes einbezogen.
2. Ziel der Planung ist ein Urbanes Gebiet
mit Wohnbebauung, gewerblicher Bebauung und einer Gemeinbedarfsfläche für eine
Kindertagesstätte.
3. Der Bebauungsplan Nr. 72 „Urbanes Gebiet
zwischen Sackgasse und Werftstraße“ der Hansestadt Stralsund soll im
beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt
werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung über Wiedernutzbarmachung
von Flächen und Nachverdichtung. Die überbaubare Grundfläche wird weniger als
20.000 m² sein, es sind keine umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben oder
Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebiete zu erwarten und bei der Planung werden
auch keine Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von
schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu
beachten sein.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
Lösungsvorschlag:
Es wird vorgeschlagen einen Bebauungsplan
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Das Planverfahren sollen mit dem
Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.
Die Verkehrserschließung und technische
Erschließung ist neu herzustellen und muss in die vorhandenen öffentlichen
Netze eingebunden werden. Dazu sind Anbindungen an die Fritz-Reuter-Straße im
Norden, die Sackgasse im Westen und die Werftstraße im Süden herzustellen. Um
Durchgangsverkehr zu verhindern, wird mittig ein verkehrsberuhigter Bereich
(Spielstraße) vorgesehen.
Für das Planverfahren soll der § 13 a BauGB
angewendet werden, d.h. der Plan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung aufgestellt werden. Die überbaubare
Grundfläche wird weniger als 20.000 m² betragen und mit der Überplanung einer
baulich großteils vorgeprägten, allseitig umschlossenen Fläche ist hier eine
Maßnahme der Innenentwicklung vorgesehen.
Zum Bebauungsplan soll ein grünordnerischer
Fachbeitrag erarbeitet werden. Zum Abprüfen der
artenschutzrechtlichen Belange ist ein entsprechender Fachbeitrag zu
erarbeiten. Die erforderlichen artenschutzrechtlichen Kartierungen sollen
kurzfristig beginnen.
Alternativen:
Die Fläche ist eine Brachfläche ohne
prägende hochbauliche Strukturen und daher ohne Bebauungsplanverfahren nicht in
der gewünschten Form bebaubar.