Sachverhalt:

Die Dienstanweisung 03/2012 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Aufgrund des Spendenrahmens innerhalb eines Betrages von 100,00 € bis 1.000,00 € entscheidet der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund über die Annahme der Spende.

 

Die Spende des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule der Hansestadt Stralsund e. V. (kurz: Förderverein) in Höhe von 400,00 € wird für Projekte und Veranstaltungen der Musikschule verwendet. Entsprechend dem beigefügten Dokuments über die Annahme eines Angebotes einer Zuwendung durch den Oberbürgermeister wurde auf die Entscheidung durch den Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verwiesen.


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Zuwendung einer Spende des Fördervereins der Musikschule in Höhe von 400,00 € anzunehmen.


Lösungsvorschlag:

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft beschließt die Annahme der Zuwendung entsprechend der Anlage.


Alternativen:

Der Hauptausschuss der Bürgerschaft stimmt der Annahme der Zuwendung nicht zu, wodurch der Musikschule für die Durchführung von Projekten und Veranstaltungen Mittel fehlen würden.