Sachverhalt:

Am 15. August 2020 wurde die landesweite EhrenamtsKarte MV eingeführt. Die EhrenamtsKarte MV ist ein Zeichen der Wertschätzung für Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren und so einen Beitrag für den Zusammenhalt in Mecklenburg-Vorpommern leisten. Für die Etablierung der EhrenamtsKarte MV arbeitet das Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung mit der Ehrenamtsstiftung des Landes zusammen und hat MitMachZentralen als zentrale Koordinationsstellen in allen Landkreisen und kreisfreien Städten eingerichtet.

 

Auch die Hansestadt Stralsund hatte sich gemäß Beschluss der Bürgerschaft-Nr. 2017-VI-05-0634 in den vergangenen Monaten dafür eingesetzt, dass Land und Kommunen eine Einigung zur Einführung einer landesweit gültigen Ehrenamtskarte erzielen.

 

Die Hansestadt Stralsund sieht sich in besonderer Verantwortung, das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen und zu würdigen. In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens leisten Menschen einen wichtigen ehrenamtlichen Beitrag für das Gemeinwohl. Auch die Verwaltung und ihre Einrichtungen wie Beteiligungen profitieren außerordentlich stark von diesem persönlichen Engagement. Deshalb möchte die Hansestadt Stralsund den Erfolg der Landesehrenamtskarte aktiv befördern und ihre eigenen kommunalen Einrichtungen als Akzeptanzstellen/Partner der EhrenamtsKarte MV etablieren.

 

Um eine tatsächliche Wertschätzung und Würdigung des Ehrenamtes zu erreichen, schlägt die Verwaltung auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes § 4, Abs. 2 eine 100%-ige Ermäßigung für Angebote im STRALSUND MUSEUM, Zoo, Sportbad sowie in der Musikschule und Stadtbibliothek für die Inhaber/-innen der Ehrenamtskarte MV vor. Ermäßigungen sind aus sozialen Gründen zulässig, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit ist eine besondere Form sozialen Engagements, deren Förderung im öffentlichen Interesse liegt. Die Ermäßigung ist geboten, also notwendig, um die angestrebte Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit zu erreichen.

 

Die 100%-ige Ermäßigung der Angebote für Inhaber/-innen der EhrenamtsKarte MV ist in den Entgeltordnungen folgender kommunaler Einrichtungen aufzunehmen bzw. als Willensbekundung durch die Bürgerschaft zu beschließen:

 

-              STRALSUND MUSEUM (freier Eintritt in alle Standorte)

-              Zoo (freier Eintritt)

-              Stadtbibliothek (freie Jahreskarte, freier Eintritt zu Veranstaltungen)

-              Musikschule (freier Eintritt zu Veranstaltungen)

-              Sportbad (freier Eintritt)

 

Die entsprechenden Änderungen in den Entgeltordnungen sind durch die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund in Einzelbeschlüssen zu fassen.

 

Durch die städtischen Angebote ist mit Mindereinnahmen zu rechnen, die je nach Einrichtung und Inanspruchnahme unterschiedlich hoch ausfallen und zur Erhöhung des städtischen Zuschusses führen. Es ist davon auszugehen, dass die Inhaber/-innen der EhrenamtsKarte MV bei Besuchen städtischer Einrichtungen weitere Personen mitbringen, so dass dennoch Einnahmen generiert werden können. Ehrenamtliche sind in der Regel gut vernetzt und somit auch Multiplikatoren für Angebote der Stadt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die Stadtbibliothek Stralsund wird Akzeptanzstelle für die EhrenamtsKarte MV und schließt mit dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern eine entsprechende Partnerschaftsvereinbarung ab.

 

2. die geänderte Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Stralsund gemäß Anlage 1.

 

3. Die bisher geltende Entgeltordnung vom 08.03.2018 wird außer Kraft gesetzt.

 

4. Die Inhaber/-innen der EhrenamtsKarte MV erhalten bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen der Stadtbibliothek eine 100%-ige Ermäßigung.

 


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, dass die Stadtbibliothek Stralsund Partner bzw. Akzeptanzstelle der EhrenamtsKarte MV wird. Die Entgeltordnung der Stadtbibliothek Stralsund wird unter § 2 (1) um die 100%-ige Ermäßigung für Jahreskarten für Inhaber/-innen der EhrenamtsKarte MV ergänzt. Inhaber/-innen der EhrenamtsKarte MV erhalten eine 100%-ige Ermäßigung bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen.

 


Alternativen:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund stimmt der 100%igen Ermäßigung für Inhaber/-innen der EhrenamtsKarte MV in der Entgeltordnung der Stadtbibliothek Stralsund unter § 2 (1) und bei entgeltpflichtigen Veranstaltungen nicht zu.