Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird mit der folgenden Prüfung beauftragt: In den saisonal
verkehrs-
reichen
Monaten April bis Oktober soll das Durchfahren in der Wasserstraße in Höhe der Einmündung
Fährstraße mit Ausnahme des öffentlichen Personennahverkehrs untersagt werden.
Begründung:
Das
Verkehrskonzept Altstadt hatte eine wesentliche Verkehrsberuhigung im Bereich
Wasserstraße vorgesehen, da besonders dort die Anwohner unter Lärm und Abgasen
zu leiden haben. Bisher kam es aber nur zu kleineren Maßnahmen, die lediglich eine
begrenzte Verkehrsdichte- und Lärmreduzierungswirkung haben. Daher sind weitere
Maßnahmen zu ergreifen, nicht nur, um die Anwohner zu entlasten, sondern auch,
um in der Saison den immer zahlreicheren Touristen eine entspanntere Atmosphäre
zu bieten.
Hierfür
bietet sich die Überprüfung dazu an, ob in den SaisonMonaten April bis Oktober
die
Durchfahrt
in der Wasserstraße gesperrt wird - so, wie im Verkehrskonzept ursprünglich
vor-
gesehen.
Freie Durchfahrt soll dagegen in den Monaten November bis März weiterhin
möglich sein.
In
vielen Städte wurden in den letzten Jahren verstärkt zeitlich begrenzte
Durchfahrverbote
und
VerkehrsberuhigungsKonzepte durchgesetzt. Hier gibt es verschiedene
Umsetzungen,
z.B.
Durchfahrverbote nur an Wochenenden oder in den touristischen Monaten.