Betreff
Verkehrsberuhigung in der Wasserstraße
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
AN 0199/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird mit der folgenden Prüfung beauftragt: In den saisonal verkehrs-­

reichen Monaten April bis Oktober soll das Durchfahren in der Wasserstraße in Höhe der Einmündung Fährstraße mit Ausnahme des öffentlichen Personennahverkehrs untersagt werden.

 


Begründung:

 

Das Verkehrskonzept Altstadt hatte eine wesentliche Verkehrsberuhigung im Bereich Wasserstraße vorgesehen, da besonders dort die Anwohner unter Lärm und Abgasen zu leiden haben. Bisher kam es aber nur zu kleineren Maßnahmen, die lediglich eine begrenzte Verkehrsdichte- und Lärmreduzierungswirkung haben. Daher sind weitere Maßnahmen zu ergreifen, nicht nur, um die Anwohner zu entlasten, sondern auch, um in der Saison den immer zahlreicheren Touristen eine entspanntere Atmosphäre zu bieten.

Hierfür bietet sich die Überprüfung dazu an, ob in den Saison­Monaten April bis Oktober die

Durchfahrt in der Wasserstraße gesperrt wird - so, wie im Verkehrskonzept ursprünglich vor-

gesehen. Freie Durchfahrt soll dagegen in den Monaten November bis März weiterhin möglich sein.

In vielen Städte wurden in den letzten Jahren verstärkt zeitlich begrenzte Durchfahrverbote

und Verkehrsberuhigungs­Konzepte durchgesetzt. Hier gibt es verschiedene Umsetzungen,

z.B. Durchfahrverbote nur an Wochenenden oder in den touristischen Monaten.