Einreicherin: Ann Christin von Allwörden, CDU/FDP-Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, unter welchen rechtlichen und
finanziellen Bedingungen bei künftigen Bürgerschaftssitzungen eine
Liveübertragung ermöglicht werden kann, um Bürgerinnen und Bürger am Geschehen
der Sitzungen teilhaben zu lassen.
Begründung:
Insbesondere in
diesen besonderen Zeiten, in denen es Bürgerinnen und Bürgern nicht
uneingeschränkt möglich ist als Gäste an den Sitzungen der Bürgerschaft
teilzunehmen, ist es im Sinne der Transparenz wichtig, Interessierte an den
Debatten und Abstimmungen teilhaben zu lassen. Dies wäre für die
Stralsunderinnen und Stralsunder ein deutliches Zeichen zu mehr Offenheit und
bürgernaher Kommunikation.
Als von den
Bürgerinnen und Bürgern gewählte Bürgerschaftsmitglieder gelten wir laut
Medienrecht als öffentliche Personen und Bürgerschaftssitzungen als
Zeitgeschehen, wodurch eine Aufnahme von Bild und Ton hinnehmbar ist. Wenn
Themen besprochen werden, denen die Aufmerksamkeit und Anteilnahme der
Öffentlichkeit gilt, ist ein Videomitschnitt daher mehr als gerechtfertigt.