Betreff
Grundstückspreise in Stralsund
Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund
Vorlage
AN 0176/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dass ab sofort bei Grundstücksverkäufen unserer Gemeinde an Stralsunder Bürger, als Verkaufspreis 50 % des Bodenrichtwertes von 2018, abzüglich der Kosten der Erschließung, zu Grunde gelegt werden.

 

 


Begründung:

 

In der Bürgerschaftssitzung am 01.10.2020 beschloss die Bürgerschaft mehrheitlich, dass die Eigentümer von Neuendorf/Hiddensee ihre Grundstücke zum hälftigen Bodenrichtwert von 2018, abzgl. der Erschließungskosten erwerben können! Dieses verstößt aus Sicht unserer Fraktion gegen die Gleichstellung der Stralsunder Bürger. Sie werden schlechter gestellt als die Eigentümer aus Neuendorf/Hiddensee. Nach unserer Meinung beinhaltet dieser Ansatz bereits den juristischen Aspekt der Verschleuderung öffentlichen Vermögens! Aber wenn die Mehrheit der Bürgerschaft so entschieden hat dann soll für die Stralsunder Bürger das gleiche Recht gelten! Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden!

 


 

 

 

 

 

 

Michael Philippen

Fraktionsvorsitzender