Einreicher: Fraktion Bürger für Stralsund
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, dass ab sofort bei Grundstücksverkäufen
unserer Gemeinde an Stralsunder Bürger, als Verkaufspreis 50 % des
Bodenrichtwertes von 2018, abzüglich der Kosten der Erschließung, zu Grunde
gelegt werden.
Begründung:
In der
Bürgerschaftssitzung am 01.10.2020 beschloss die Bürgerschaft mehrheitlich,
dass die Eigentümer von Neuendorf/Hiddensee ihre Grundstücke zum hälftigen
Bodenrichtwert von 2018, abzgl. der Erschließungskosten erwerben können! Dieses
verstößt aus Sicht unserer Fraktion gegen die Gleichstellung der Stralsunder
Bürger. Sie werden schlechter gestellt als die Eigentümer aus
Neuendorf/Hiddensee. Nach unserer Meinung beinhaltet dieser Ansatz bereits den
juristischen Aspekt der Verschleuderung öffentlichen Vermögens! Aber wenn die
Mehrheit der Bürgerschaft so entschieden hat dann soll für die Stralsunder
Bürger das gleiche Recht gelten! Sie dürfen nicht schlechter gestellt werden!
Michael Philippen
Fraktionsvorsitzender