Einreicher: Daniel Ruddies, CDU/FDP-Fraktion
Anfrage:
1. Wie viele Parkausweise für die Bereiche der
Parkzonen 1 und 2 gibt es und wie viele Sonderparkausweise sind von der
Hansestadt Stralsund aktuell ausgegeben?
2. Welches Antragsverfahren und welche
Überprüfung im Antragsverfahren liegen der Erteilung zu Grunde?
3. Welche Überwachungsmaßnahmen trifft die
Hansestadt Stralsund, um eine missbräuchliche Verwendung der
Sonderparkerlaubnisse zu verhindern?
Begründung:
In der Altstadt
verknappt sich durch Bebauung und verschiedene Maßnahmen das Parkplatzangebot
für Anwohner und Gäste der Stadt immer weiter. In letzter Zeit ist
festzustellen, dass eine immer höhere Anzahl von Fahrzeugen mit oranger
Sonderparkkarte im Verkehrsraum parkt und dieses völlig losgelöst vom
beantragten Verwendungszweck. Ladezonen im eingeschränkten Halteverbot werden
oft den ganzen Tag blockiert ohne einen räumlichen Zusammenhang zur
Genehmigung. Es ist auch festzustellen, dass vermehrt Sonderausweise
ausgestellt wurden, die keinen Zusammenhang mit den im Antragsverfahren
benannten Sozialen Diensten/der Anlagen der HandwO haben. Nach Aussagen der
Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes sind diese nicht befugt diese zweckgemäße
Nutzung der Parkausweise zu kontrollieren. Dadurch gibt es vermehrt auch
Friktionen mit Bürgern vor Ort, und eine Akzeptanz für diese
Parksonderausweise, die vor allem von Pflegediensten und Handwerker-Notdiensten
benötigt werden, sinkt.