Sachverhalt:
Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2020 am 16.04.2020 wurde
der Oberbürgermeister gleichzeitig gemäß Beschluss Nr. 2020-VII-03-0250
beauftragt, einen Nachtragshaushalt zur Beratung und Beschlussfassung in den
Fachausschüssen und in der Bürgerschaft vorzulegen. In dem Nachtragshaushalt
sollten die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie Berücksichtigung finden, da
zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch keine valide Bezifferung zum Umfang
erfolgen konnte.
Der Umfang der Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf
den Haushalt 2020 wurde im Verlauf der Haushaltsdurchführung 2020 zunächst im
Rhythmus von 14 Tagen, später monatlich erfasst. Per 30.09.2020 sind
„Corona-Virus“- bedingte voraussichtliche Mindererträge / Mindereinzahlungen
von ca. 5.010,1 TEUR zu verzeichnen, demgegenüber stehen saldierte
Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen von 243,3 TEUR.
Entstanden
sind die Mindererträge und Mindereinzahlungen im Wesentlichen durch:
Gemeindeanteil
an der Est. -
1.528,0 TEUR
Anpassung
an den Vorauszahlungsanspruch bei der Gewerbesteuer - 2.700,0 TEUR
Vergnügungssteuer - 200,0 TEUR
Zur Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen wird die
Hansestadt Stralsund auf Grundlage des Gesetzes des Bundes zur finanziellen
Entlastung der Kommunen im Jahr 2020 noch eine Zuweisung in Höhe von
3.728.458,00 EUR erhalten. Des Weiteren hat der ZOO auf Antrag für Verluste aus
entgangenen Entgelten und Souvenirverkäufen bereits eine Notbetriebshilfe in
Höhe von 65.402,04 EUR vom Land erhalten.
Ausgabeseitig sind finanzielle Mittel in den Erwerb von
Mund- und Nasenschutz, Desinfektionsmittel, bauliche Anpassungen für den
Nieß-/Spuckschutz, Absperrbänder, Trennwände in PKW`s, und u.a. auch in die
Corona-Mutmachkampagne der Hansestadt Stralsund geflossen. Des Weiteren führte
der Ausfall von Veranstaltungen zu diversen Mindereinnahmen und gleichzeitig zu
Minderausgaben.
Durch das fortdauernde Anhalten der Pandemie und die erst in
den Folgejahren zu verzeichnenden weiteren Ertrags- und Einzahlungsausfälle im
Steuerbereich kann eine abschließende Prognose einer Gesamtbelastung für den
Haushalt derzeit nicht abgegeben werden.
Das Volumen der Auswirkungen auf den Haushalt 2020
unterschreitet nach gegenwärtigem Stand die Grenze für das Erfordernis zur Aufstellung
einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Abs. 2, Nr. 1 Kommunalverfassung M-V
i. V. m. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung.
Außerdem ermöglicht der § 51 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V das Ersetzen
eines Nachtragshaushaltsplans durch die Festsetzung einer haushaltswirtschaftlichen
Sperre im Einvernehmen mit der Bürgerschaft.
Das Ministerium für Inneres und Europa M-V hat im Rahmen der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltsplanes 2020 empfohlen, von einer
haushaltswirtschaftlichen Sperre im Zusammenhang mit den finanziellen
Herausforderungen, die durch die Corona-Virus-Pandemie zu bewältigen sind,
Gebrauch zu machen.
Gemäß § 51 Abs. 1 KV M-V hat der Oberbürgermeister die
Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen zu sperren, wenn
die Entwicklung der Erträge, der laufenden Einzahlungen, der Aufwendungen oder
der laufenden Auszahlungen es erfordert.
Der derzeitige Stand der Haushaltsdurchführung erfordert die Festsetzung
einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zur Abmilderung der Auswirkungen der
Corona-Virus-Pandemie auf den Haushalt 2020 und steht im Einklang mit der
Haushaltskonsolidierung der Hansestadt Stralsund.
Beschlussvorschlag:
1. Den Auswirkungen der
Corona-Virus-Pandemie auf den Haushalt 2020 wird statt mit einer
Nachtragshaushaltssatzung gemäß Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt
Stralsund Nr. 2020-VII-03-0250 vom 16.04.2020 mit
einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 51 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4
Kommunalverfassung M-V entgegengewirkt.
2. Die haushaltswirtschaftliche Sperre des
Oberbürgermeisters gemäß Anlage in Höhe von 1.408.000,00 EUR erfolgt im
Einvernehmen mit der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.
Lösungsvorschlag:
Unter Beachtung des Beschlusses zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts
einerseits und der Pflicht zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zur
Kompensation der Auswirkungen aus der Corona-Virus-Pandemie andererseits hat
die Verwaltung eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2020
in Höhe von 1.408.000,00 EUR vorbereitet, um diese im Einvernehmen mit der
Bürgerschaft durch den Oberbürgermeister festsetzen zu lassen.
Alternativen:
Aufstellung eines Nachtragshaushalts 2020