Betreff
Haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 51 Abs.4 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
B 0068/2020
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Mit dem Beschluss zum Haushaltsplan 2020 am 16.04.2020 wurde der Oberbürgermeister gleichzeitig gemäß Beschluss Nr. 2020-VII-03-0250 beauftragt, einen Nachtragshaushalt zur Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen und in der Bürgerschaft vorzulegen. In dem Nachtragshaushalt sollten die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie Berücksichtigung finden, da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch keine valide Bezifferung zum Umfang erfolgen konnte.

 

Der Umfang der Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf den Haushalt 2020 wurde im Verlauf der Haushaltsdurchführung 2020 zunächst im Rhythmus von 14 Tagen, später monatlich erfasst. Per 30.09.2020 sind „Corona-Virus“- bedingte voraussichtliche Mindererträge / Mindereinzahlungen von ca. 5.010,1 TEUR zu verzeichnen, demgegenüber stehen saldierte Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen von 243,3 TEUR.

 

Entstanden sind die Mindererträge und Mindereinzahlungen im Wesentlichen durch:

Gemeindeanteil an der Est.                                                                                                       - 1.528,0 TEUR

Anpassung an den Vorauszahlungsanspruch bei der Gewerbesteuer       - 2.700,0 TEUR

Vergnügungssteuer                                                                                                                      -    200,0 TEUR

 

Zur Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen wird die Hansestadt Stralsund auf Grundlage des Gesetzes des Bundes zur finanziellen Entlastung der Kommunen im Jahr 2020 noch eine Zuweisung in Höhe von 3.728.458,00 EUR erhalten. Des Weiteren hat der ZOO auf Antrag für Verluste aus entgangenen Entgelten und Souvenirverkäufen bereits eine Notbetriebshilfe in Höhe von 65.402,04 EUR vom Land erhalten.

 

Ausgabeseitig sind finanzielle Mittel in den Erwerb von Mund- und Nasenschutz, Desinfektionsmittel, bauliche Anpassungen für den Nieß-/Spuckschutz, Absperrbänder, Trennwände in PKW`s, und u.a. auch in die Corona-Mutmachkampagne der Hansestadt Stralsund geflossen. Des Weiteren führte der Ausfall von Veranstaltungen zu diversen Mindereinnahmen und gleichzeitig zu Minderausgaben.  

Durch das fortdauernde Anhalten der Pandemie und die erst in den Folgejahren zu verzeichnenden weiteren Ertrags- und Einzahlungsausfälle im Steuerbereich kann eine abschließende Prognose einer Gesamtbelastung für den Haushalt derzeit nicht abgegeben werden.

Das Volumen der Auswirkungen auf den Haushalt 2020 unterschreitet nach gegenwärtigem Stand die Grenze für das Erfordernis zur Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung nach § 48 Abs. 2, Nr. 1 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung.  Außerdem ermöglicht der § 51 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V das Ersetzen eines Nachtragshaushaltsplans durch die Festsetzung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre im Einvernehmen mit der Bürgerschaft.  Das Ministerium für Inneres und Europa M-V hat im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Haushaltsplanes 2020 empfohlen, von einer haushaltswirtschaftlichen Sperre im Zusammenhang mit den finanziellen Herausforderungen, die durch die Corona-Virus-Pandemie zu bewältigen sind, Gebrauch zu machen.

Gemäß § 51 Abs. 1 KV M-V hat der Oberbürgermeister die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen und Auszahlungen zu sperren, wenn die Entwicklung der Erträge, der laufenden Einzahlungen, der Aufwendungen oder der laufenden Auszahlungen es erfordert.

Der derzeitige Stand der Haushaltsdurchführung erfordert die Festsetzung einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf den Haushalt 2020 und steht im Einklang mit der Haushaltskonsolidierung der Hansestadt Stralsund.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Den Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf den Haushalt 2020 wird statt mit einer Nachtragshaushaltssatzung gemäß Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund Nr. 2020-VII-03-0250 vom 16.04.2020 mit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 51 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 Kommunalverfassung M-V entgegengewirkt.

2.    Die haushaltswirtschaftliche Sperre des Oberbürgermeisters gemäß Anlage in Höhe von 1.408.000,00 EUR erfolgt im Einvernehmen mit der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund.

 


Lösungsvorschlag:

Unter Beachtung des Beschlusses zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts einerseits und der Pflicht zu einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zur Kompensation der Auswirkungen aus der Corona-Virus-Pandemie andererseits hat die Verwaltung eine haushaltswirtschaftliche Sperre für das Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.408.000,00 EUR vorbereitet, um diese im Einvernehmen mit der Bürgerschaft durch den Oberbürgermeister festsetzen zu lassen.

 

 


Alternativen:

Aufstellung eines Nachtragshaushalts 2020