Betreff
zur Halbinsel Devin
Einreicher: Ute Bartel, SPD-Fraktion
Vorlage
kAF 0081/2020
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Wie oft ist das Parkverbot ab 22.00 Uhr beim Parkplatz beim Naturschutzgebiet der Halbinsel Devin kontrolliert worden und wie wird die Anzahl der Kontrollen begründet?

 

2.    Wie garantiert die Hansestadt Stralsund, dass der zur Stadt gehörende Strandabschnitt der Halbinsel Devin nicht zum Baden genutzt wird?

 

3.    Welche Maßnahmen sieht die Hansestadt Stralsund in Zukunft vor, um Regelungen (bspw. das Parkverbot nach 22.00 Uhr oder das Badeverbot im Naturschutzgebiet) in den Teilen Devins, die der Hansestadt Stralsund gehören, durchzusetzen? 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Häufig erfolgt nach 22.00 Uhr eine unbefugte Nutzung des Parkplatzes beim Naturschutzgebiet der Halbinsel Devin, die nicht selten menschenverursachte Rückstände dalässt.

Vor allem an heißen Sommertagen kam und kommt es vor, dass der Strandabschnitt des Naturschutzgebietes durch viele Menschen wie ein Freibad genutzt wird.

Vor allem in Naturschutzgebieten sollte die Hansestadt Stralsund in allem Maße bemüht sein, unerlaubte Nutzungen zu verhindern.