Betreff
Minderjährigenehen in der Hansestadt Stralsund
Einreicher: Jens Kühnel, AfD-Fraktion
Vorlage
kAF 0075/2020
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

  1. Sind der Verwaltung Fälle von in der Stadt Stralsund lebenden Ehepaaren bekannt, von denen bei Schließung der Ehe mindestens einer der Ehepartner noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte?

Beziffern Sie diese bitte unter Benennung der Staatsangehörigkeit der Ehepartner!

 

  1. Sind der Verwaltung Fälle von in der Stadt Stralsund lebenden Ehepaaren bekannt, von denen bei Schließung der Ehe mindestens einer der Ehepartner noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hatte?

Beziffern Sie diese bitte unter Benennung der Staatsangehörigkeit der Ehepartner!

 

  1. Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen Ehen unter Beteiligung mindestens eines minderjährigen Ehepartners gemäß dem „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ (BGB1. I S.2429 vom 17.Juni 2017) durch ein Gericht aufgehoben oder für unwirksam erklärt wurde bzw. gab es in den Vergangenen fünf Jahren Fälle, in denen die Altersangabe von minderjährigen Ehepartnern angezweifelt wurde?

Beziffern Sie diese bitte unter Benennung der Staatsangehörigkeit der Ehepartner!

 

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Das Alter der sogenannten Ehemündigkeit wird im Interesse des Kindeswohl bereits im Jahr 2017 auf 18 Jahre festgelegt. Eheschließungen sollten also nur noch möglich sein, wenn beide Heiratswilligen volljährig sind.