Sachverhalt:
Zum
Schutz der öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Stralsund bestehen seit 1991
bzw. 1992 zwei Satzungen, die die Benutzung dieser Flächen für den
Allgemeingebrauch, Sondernutzungen und die Erhebung von Gebühren hierfür,
formulieren. Es handelt sich um die „Satzung
zum Schutz der kommunalen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) der
Hansestadt Stralsund vom 14.11.1991“ und die „Satzung
über die Sondernutzung öffentlicher Grünanlagen in der Hansestadt Stralsund vom
05.03.1992“. Die Satzungsfassungen sind seither unverändert geblieben und geben
Anlass zu einer Aktualisierung, weil
1. der Geltungsbereich der Satzung zu
aktualisieren ist,
2. neue Regelungen zum Schutz und zur
Benutzung der Flächen und Anlagen erforderlich sind,
3. sich durch andere Satzungen und
Verordnungen der Hansestadt ein Änderungsbedarf ergibt,
4. durch die Bürgerschaft neu formulierte
Ziele in die Satzung einzuarbeiten sind,
5. eine Überprüfung der bestehenden Gebührensätze angeraten ist.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
beschließt die „Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen
Grünflächen der Hansestadt Stralsund (Grünflächensatzung)“.
Lösungsvorschlag:
Zur besseren Übersichtlichkeit wurden beide bisher bestehenden Satzungen in einer neuen „Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Hansestadt Stralsund (Grünflächensatzung)“ zusammengeführt. Die vorzunehmenden Aktualisierungen, Änderungen und Ergänzungen wurden eingearbeitet. Die im Zuge einer ersten Ämterbeteiligung zu diesem Satzungsentwurf eingegangenen Hinweise und aufgezeigten Änderungsbedarfe wurden in die jetzt zur Beschlussfassung vorliegenden Satzungsfassung eingearbeitet. Eine Gebührenkalkulation ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Alternativen:
Die Überarbeitung und Aktualisierung der
bisher bestehenden Satzungen ist ohne Alternative, um eine rechtssichere
Anwendung zu gewährleisten.