Betreff
Herbizide und Pestizide im Bereich von Natur- und Trinkwasserschutz
Einreicherin: Anett Kindler, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Vorlage
kAF 0053/2020
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

1.    Kann die Stadtverwaltung garantieren, dass beim Einsatz von Pestiziden und Herbiziden, insbesondere beim Einsatz des krebsverdächtigen Glyphosats auf städtischen Agrarflächen keine Rückstände dieser Mittel in das Grundwasser, bzw. in Vorfluter gelangen?

 

- Wenn ja, wie gewährleistet die Verwaltung dies?

 

2.    Kann die Stadtverwaltung garantieren, dass beim Einsatz von Pestiziden und Herbiziden, insbesondere beim Einsatz des krebsverdächtigen Glyphosats auf städtischen Agrarflächen diese Mittel – etwa durch Abdrift oder ungenauen Auftrag - nicht auf benachbarte Flächen gelangen?

 

- Wenn ja, wie gewährleistet die Verwaltung dies?

 

3.    Welche Konsequenzen hätte es für Pächter städtischer Flächen oder die Stadt selbst, wenn durch Abdrift oder ungenauen Auftrag von Pestiziden und Herbiziden benachbarte Naturschutzflächen betroffen wären?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Der Einsatz von Pestiziden und Herbiziden darf nicht dazu führen, dass Grundwasser und Vorfluter belastet werden. Naturbelassene Flächen dürfen nicht belastet werden.

 

 

Anett Kindler