Einreicherin: Anett Kindler, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI
Anfrage:
1. Kann die Stadtverwaltung garantieren, dass
beim Einsatz von Pestiziden und Herbiziden, insbesondere beim Einsatz des
krebsverdächtigen Glyphosats auf städtischen Agrarflächen keine Rückstände
dieser Mittel in das Grundwasser, bzw. in Vorfluter gelangen?
- Wenn ja, wie gewährleistet die Verwaltung dies?
2. Kann die Stadtverwaltung garantieren, dass
beim Einsatz von Pestiziden und Herbiziden, insbesondere beim Einsatz des
krebsverdächtigen Glyphosats auf städtischen Agrarflächen diese Mittel – etwa
durch Abdrift oder ungenauen Auftrag - nicht auf benachbarte Flächen gelangen?
- Wenn ja, wie gewährleistet die Verwaltung dies?
3. Welche
Konsequenzen hätte es für Pächter städtischer Flächen oder die Stadt selbst,
wenn durch Abdrift oder ungenauen Auftrag von Pestiziden und Herbiziden
benachbarte Naturschutzflächen
betroffen wären?
Begründung:
Der Einsatz von
Pestiziden und Herbiziden darf nicht dazu führen, dass Grundwasser und
Vorfluter belastet werden. Naturbelassene Flächen dürfen nicht belastet werden.
Anett Kindler