Einreicher: Dr.-Ing. Alexander Badrow als Vorsitzender des Hauptausschusses
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Stralsunder Gastronomen
für das Jahr 2020 von der Bezahlung der Sondernutzungsgebühren für die Nutzung
der Freiflächen befreit werden können.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf die Stralsunder Gastronomen zuzugehen und eine
Ausweitung und/oder Neueinrichtung von gastronomischen Freiflächen kurzfristig
zu ermöglichen.
3.
Zur
Finanzierung sind mögliche Wege durch die Verwaltung aufzuzeigen.
Begründung:
Aufgrund der
Auswirkungen des SARS-CoV-2 und den daraus resultierenden Einschränkungen haben
die Gastronomen der Hansestadt Stralsund erhebliche Einnahmeverluste erfahren.
In der Sitzung des
Hauptausschusses am 12.05.2020 sind die Mitglieder des Ausschusses
fraktionsübergreifend einstimmig übereingekommen, der Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund und der Hansestadt Stralsund, vertreten durch den
Oberbürgermeister, zu empfehlen, die Gastronomen der Stadt zu unterstützen.
Im Zuge der
schrittweisen Öffnung der Gastronomie und des gesamten Tourismusgewerbes soll
den Gastronomen der Stadt durch die Gebührenbefreiung und der Ausweitung
und/oder Neueinrichtung von gastronomischen Freiflächen somit die Möglichkeit
gegeben werden, auch unter Einhaltung der Abstandsregelung Einnahmen zu
generieren, um somit ihre Existenz und Arbeitsplätze zu sichern.
gez. Dr.-Ing. Alexander Badrow