Sachverhalt:
Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan 2020 umfasst die Bände:
Band I -Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Kernhaushaltes
Band II -Wirtschaftspläne der Städtischen Unternehmen
Band III -Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der Städtebaulichen
Sondervermögen
Die Beschlussfassungen zu Band I und zu den Wirtschaftsplänen sind bereits erfolgt. In der Beschlussvorlage B 0012/2020 für den Haushaltsplan 2020 wurde zur 1. Lesung darauf hingewiesen, dass Band III der Bürgerschaft im Mai 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
-die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens- Altstadtinsel,
-die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens- Grünhufe,
-die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens- Knieper West,
-die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 des Städtebaulichen Sondervermögens- Kleiner Wiesenweg.
Lösungsvorschlag:
Die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne 2020 der Städtebaulichen Sondervermögen
Altstadtinsel,
Grünhufe,
Knieper West,
Kleiner Wiesenweg
sind gemäß Anlage erstellt. Um die Investitionstätigkeit voranzutreiben, sollten die Haushaltsbeschlüsse in der Sitzung am 28.05.2020 erfolgen und die Haushaltspläne der Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushaltsprüfungs- und Genehmigungsverfahren übergeben werden.
Alternativen:
keine