Einreicher: Ralf Klingschat, CDU/FDP Fraktion
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Neuprogrammierung der Website der
Hansestadt Stralsund für eine barrierefreie Nutzung sowie die Übersetzung in
Leichte Sprache zu prüfen.
Begründung
Seit 2016 gilt in
Deutschland die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, mit der die
EU-Richtlinie 2016/2102 umgesetzt wird. Laut dieser müssen Internetauftritte
und Angebote von Behörden und der Bundesverwaltung barrierefrei gestaltet
werden. Durch technisch entsprechend programmierte Websites soll so bspw.
sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von elektronisch
unterstützten Verwaltungsabläufen und Zugang zu internetbasierter Information
ermöglicht werden.
Die Verordnung
richtet sich auch auf Länderebene auch kommunal an alle öffentlichen Stellen
der Verwaltung, wie z.B. das Bürgeramt, und soll für bestehende Websites bis
September 2020 umgesetzt sein.
Neben der
Programmierung der Website für Sehbehinderte hält die CDU/ FDP-Fraktion die
Übersetzung der Website der Hansestadt Stralsund in die sogenannte Leichte
Sprache für wichtig. Die Bereitstellung von Inhalten in leichter Sprache (zum
Beispiel Information zur Wohngeldstelle oder Bürgeramt) ermöglicht auch
Menschen mit geringer Lesekompetenz oder Lernbehinderungen das Internet als
Informationsquelle zu nutzen. Auch für ausländische Bürgerinnen und Bürger
können Inhalte in leichter Sprache hilfreich sein, um sich eigenständig über
Services und Angebote der Stadt zu informieren.
Bislang ist die
Verordnung auf kommunaler Ebene noch nicht in vielen Städten umgesetzt.
Beispielhaft können hier Hannover und Bremen genannt werden, die bereits
barrierefreie Websites auch in Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Die
Hansestadt Stralsund könnte in Mecklenburg-Vorpommern mit der Einrichtung einer
barrierefreien Website eine Vorbildrolle einnehmen und zeigen, dass sie die
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördert.