Betreff
Barrierefreie Website für die Hansestadt Stralsund
Einreicher: Ralf Klingschat, CDU/FDP Fraktion
Vorlage
AN 0084/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Neuprogrammierung der Website der Hansestadt Stralsund für eine barrierefreie Nutzung sowie die Übersetzung in Leichte Sprache zu prüfen.

 

 

 


Begründung

Seit 2016 gilt in Deutschland die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, mit der die EU-Richtlinie 2016/2102 umgesetzt wird. Laut dieser müssen Internetauftritte und Angebote von Behörden und der Bundesverwaltung barrierefrei gestaltet werden. Durch technisch entsprechend programmierte Websites soll so bspw. sehbehinderten Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von elektronisch unterstützten Verwaltungsabläufen und Zugang zu internetbasierter Information ermöglicht werden.

Die Verordnung richtet sich auch auf Länderebene auch kommunal an alle öffentlichen Stellen der Verwaltung, wie z.B. das Bürgeramt, und soll für bestehende Websites bis September 2020 umgesetzt sein.

Neben der Programmierung der Website für Sehbehinderte hält die CDU/ FDP-Fraktion die Übersetzung der Website der Hansestadt Stralsund in die sogenannte Leichte Sprache für wichtig. Die Bereitstellung von Inhalten in leichter Sprache (zum Beispiel Information zur Wohngeldstelle oder Bürgeramt) ermöglicht auch Menschen mit geringer Lesekompetenz oder Lernbehinderungen das Internet als Informationsquelle zu nutzen. Auch für ausländische Bürgerinnen und Bürger können Inhalte in leichter Sprache hilfreich sein, um sich eigenständig über Services und Angebote der Stadt zu informieren.

Bislang ist die Verordnung auf kommunaler Ebene noch nicht in vielen Städten umgesetzt. Beispielhaft können hier Hannover und Bremen genannt werden, die bereits barrierefreie Websites auch in Leichter Sprache zur Verfügung stellen. Die Hansestadt Stralsund könnte in Mecklenburg-Vorpommern mit der Einrichtung einer barrierefreien Website eine Vorbildrolle einnehmen und zeigen, dass sie die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fördert.