Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2020 vom 16.04.2020 (Beschluss-Nr. 2020-VII-03-0250) wurde unter der Beschluss-Nr. 2020-VII-03-0249 folgender Beschluss gefasst:
- Der Oberbürgermeister möge prüfen, ob in den Haushalt 2020 60.000,00 EUR als Soforthilfe für Vereine und Verbände des kulturellen, sozialen und sportlichen Bereiches eingestellt werden können.
- Ist das möglich, soll die Verwaltung für die Auszahlungen kurzfristig ein Antragsformular erstellen, nach welchem die Auszahlungen erfolgen können. Dieses Formular ist durch den Hauptausschuss zu genehmigen.
- Zur Finanzierung sind mögliche Wege durch die Verwaltung aufzuzeigen. Die Stelle im Stellenplan 80.00200 (TH 06) Stadtmarketing soll, wie bereits beschlossen, erhalten bleiben.
Die Prüfung wurde mit folgenden Ergebnissen abgeschlossen:
Die Einordnung in den Haushalt 2020 muss über einen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2020 herbeigeführt werden. Sie wird aufgrund der Aufgaben, die die Vereine und Verbände für die Hansestadt Stralsund seit Jahren übernehmen und die sich unter anderem auf Bildung, Kultur, Jugendhilfe, Stadtentwicklung, Integration und Gesundheit auswirken, für vertretbar gehalten, trotz der Mindereinnahmen und Mehrausgaben für den Gesamthaushalt aus der Corona-Virus-Pandemie.
Die finanzielle Deckung soll aus Personalaufwendungen/- auszahlungen erfolgen. Einsparungen ergeben sich hier vorrangig durch bislang unbesetzt gebliebene Planstellen. Im Weiteren findet eine strenge Abwägung zur Neubesetzung von Planstellen statt. Die bisherige Inanspruchnahme der Personalaufwendungen/- auszahlungen, die über den Gesamthaushalt gegenseitig deckungsfähig sind, ist für die Deckung ausreichend.
Der Hauptausschuss hat das Antragsformular auf Soforthilfe zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden aufgrund der Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie in der Sitzung vom 28.04.2020 genehmigt.
Durch die Einordnung der Soforthilfen in den Haushaltsplan (siehe Lösungsvorschlag) erhöhen sich im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt die Positionen der „Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen/- auszahlungen“ in den Teilhaushalten 07, 09 und 10 um insgesamt 60.000,00 EUR. Im Teilhaushalt 09 des Ergebnis- und Finanzhaushaltes reduzieren sich für die Deckung die „Personalaufwendungen/- auszahlungen“ um 60.000,0 EUR. Die Gesamtbeträge der Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsplan bleiben unverändert.
Neben der Einordnung der Soforthilfen in den Haushalt besteht die Notwendigkeit, die Haushaltssatzung aufgrund von redaktionellen Übertragungsfehlern aus dem Dokument des Finanzhaushaltes in die Haushaltssatzung erneut zu beschließen. Mit der Beschlussfassung werden die Festsetzungen in den Paragraphen der Haushaltssatzung wie folgt korrigiert:
alt neu
§ 1 Nr. 2b Gesamtbetrag der Einzahlungen 18.582.500,00 EUR 18.852.500,00 EUR
aus der Investitionstätigkeit
§ 1 Nr. 2b Saldo der Ein- und Auszahlungen 5.205.800,00 EUR -5.205.800,00 EUR
aus der Investitionstätigkeit
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Für die Soforthilfe an Vereine und Verbände des kulturellen, sozialen und sportlichen Bereiches werden zur Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2020-VII-03-0249 vom 16.04.2020 und damit in Änderung des Beschusses der Bürgerschaft Nr. 2020-VII-03-0250 vom 16.04.2020 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2020 insgesamt 60.000,00 EUR wie folgt in den Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt des Haushaltsplans 2020 eingeordnet:
Teilhaushalt Leistung Sachkonto Untersachkonto Betrag
09 28.1.01.001 54190000 54190.40025 20.000,00 EUR
07 31.5.01.001 54190000 54190.40026 20.000,00 EUR
10 42.1.01.001 54190000 54190.40027 20.000,00 EUR
Die drei Untersachkonten haben die Bezeichnung „Corona-Pandemie - Soforthilfe an Vereine und Verbände“. Zwischen diesen Konten wird eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingerichtet.
Für die finanzielle Deckung werden die Planansätze für Personalaufwendungen/- auszahlungen wie folgt reduziert:
Teilhaushalt Leistung Sachkonto Untersachkonto Betrag
09 25.1.01.001 50221000 32100.41400 -60.000,00 EUR
2. die geänderte Haushaltssatzung 2020 gemäß Anlage.
Lösungsvorschlag:
Die finanziellen Mittel in Höhe von 60.000,00 EUR für die Soforthilfe an Vereine und Verbände des kulturellen, sozialen und sportlichen Bereiches werden wie folgt in den Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt des Haushaltsplans 2020 eingestellt.
Teilhaushalt Leistung Sachkonto Untersachkonto Betrag
09 28.1.01.001 54190000 54190.40025 20.000,00 EUR
07 31.5.01.001 54190000 54190.40026 20.000,00 EUR
10 42.1.01.001 54190000 54190.40027 20.000,00 EUR
Die drei Untersachkonten haben die Bezeichnung „Corona-Pandemie - Soforthilfe an Vereine und Verbände“. Zwischen diesen Konten wird eine gegenseitige Deckungsfähigkeit eingerichtet.
Deckungsquelle:
Teilhaushalt Leistung Sachkonto Untersachkonto Betrag
09 25.1.01.001 50221000 32100.41400 -60.000,00 EUR
Die entsprechenden Dokumente des Haushaltsplans 2020 werden daraufhin aktualisiert.
Die Haushaltssatzung 2020 wird gemäß Anlage beschlossen.
Alternativen:
Der Änderungsbeschluss zur Einordnung der Soforthilfe wird nicht herbeigeführt. Die Einordnung könnte dann erst wieder mit einem Nachtragshaushalt 2020 erfolgen. Somit wäre die angestrebte sofortige Unterstützung der Vereine und Verbände verwirkt.
Für den Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2020 gibt es keine Alternative.