Einreicher: SPD Fraktion
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich gemäß § 48 Abs. 2 KV-MV den Entwurf eines Nachtragshaushalts zur Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen und in der Bürgerschaft vorzulegen.
Begründung:
Die Corona-bedingt
voraussichtlich dramatisch zurückgehenden Einnahmen der Stadt aus
Gewerbesteuern und Zuweisungen des Landes machen eine vollständige
Überarbeitung des Haushalts erforderlich. Vom Oberbürgermeister verfügte
Haushaltssperren sind nur eine vorläufige, keinesfalls aber ausreichende
Maßnahme, die zudem nicht vom Willen der Bürgerschaft legitimiert sind.
Soweit erforderlich
muss mit dem Innenminister vereinbart werden, dass in dieser Ausnahmesituation
die Arbeiten an den noch ausstehenden Jahresabschlüssen zugunsten der
Erstellung des Nachtragshaushalts zurückgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
SPD Fraktion