Betreff
Änderungsantrag zur Vorlage B 0012/2020 - Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020; hier: Entwurf eines Nachtragshaushalts
Einreicher: SPD Fraktion
Vorlage
AN 0075/2020
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich gemäß § 48 Abs. 2 KV-MV den Entwurf eines Nachtragshaushalts zur Beratung und Beschlussfassung in den Fachausschüssen und in der Bürgerschaft vorzulegen.

 


Begründung:

 

Die Corona-bedingt voraussichtlich dramatisch zurückgehenden Einnahmen der Stadt aus Gewerbesteuern und Zuweisungen des Landes machen eine vollständige Überarbeitung des Haushalts erforderlich. Vom Oberbürgermeister verfügte Haushaltssperren sind nur eine vorläufige, keinesfalls aber ausreichende Maßnahme, die zudem nicht vom Willen der Bürgerschaft legitimiert sind.

 

Soweit erforderlich muss mit dem Innenminister vereinbart werden, dass in dieser Ausnahmesituation die Arbeiten an den noch ausstehenden Jahresabschlüssen zugunsten der Erstellung des Nachtragshaushalts zurückgestellt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

SPD Fraktion