Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den Austritt als Gesellschafter der
Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt,
gemäß dem Gesellschaftervertrag, den Mitgesellschaftern bekannt zu geben und
die Beteiligung zu kündigen.
Begründung:
Eine Kündigung muss
bis zum 30.06.2020 ausgesprochen werden. Dann tritt der Austritt zum 01.01. des
Folgejahres in Kraft.
In der
Bürgerschaftssitzung am 07.11.2019 teilte der OBM uns mit, dass eine
Untersuchung zur Effizienz der Wirtschaftsfördergesellschaft in Auftrag gegeben
wurde. Die Ergebnisse sollten Ende November 2019 vorliegen. Bis heute liegen
uns keine Ergebnisse vor. Höchstwahrscheinlich ist die Effizienz der
Wirtschaftsfördergesellschaft nicht so schnell zu finden.
Michael Philippen
Fraktionsvorsitzender
Bürger für Stralsund