Betreff
Neuregelung der Durchführung des Stralsunder Weihnachtsmarktes
Vorlage
H 0014/2020
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Der Stralsunder Weihnachtsmarkt wurde bis Ende 2019 vom Stadtmarketing Stralsund e.V. für die Hansestadt Stralsund organisatorisch ausgestaltet. Der Verein erklärte 2019, dass er weiterhin eine aktive Rolle in der inhaltlichen Begleitung des Weihnachtsmarktes spielen wird, sich künftig jedoch nicht mehr in der Rolle als verantwortlicher Organisator betätigen kann. Resultierend aus dieser im Vorstand des Stadtmarketing Stralsund e.V. getroffenen Entscheidung ist die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes neu zu regeln.

 


Beschlussvorschlag:

Die Hansestadt Stralsund überträgt die unmittelbare Veranstalterrolle für den Weihnachtsmarkt ab dem Jahr 2020 an das städtische Unternehmen SWS Stadtwerke Stralsund GmbH.

 


Lösungsvorschlag:

Als multifunktionaler Infrastrukturdienstleister und Versorger der Hansestadt Stralsund sind die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH (SWS) als hundertprozentige Tochter der Hansestadt Stralsund geeignet, Veranstaltungen als eigene Marketingmaßnahme, insbesondere auch in Form eines Weihnachtsmarktes, zu organisieren und auszugestalten. Insofern besteht die Möglichkeit die Rolle des Veranstalters des Stralsunder Weihnachtsmarktes auf die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH zu übertragen. Ziel ist dabei eine Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des in den vergangenen Jahren dank des Engagements des Stadtmarketing Stralsund e.V. als hochwertig und attraktiv ausgestalteten Weihnachts-markts.

 

Die SWS Stadtwerke Stralsund GmbH ist seit mehreren Jahren Partner und Unterstützer des Stralsunder Weihnachtsmarktes. So wurde die Eisbahn auf dem Alten Markt als Veranstaltungsmagnet durch die SWS und ihre Tochterunternehmen gefördert. Weiter wurde die Energie- und Wasserversorgung der einzelnen Veranstalter durch die SWS und ihre Tochterunternehmen sichergestellt.

 

Effekte

  • Fortsetzung und Weiterentwicklung eines attraktiven und hochwertigen Weihnachts-marktes für die Hansestadt Stralsund
  • Positive Auswirkungen auf das Image des Unternehmens SWS Stadtwerke Stralsund GmbH mit dem Ziel der Kundengewinnung und Kundenbindung. Es werden die gesamtunternehmerischen Marketingziele unterstützt und gefördert.
  • Bislang geleistetes Sponsoring an beauftragte Unternehmen/Unterveranstalter zur Finanzierung von Angeboten wird entbehrlich. Wiederum kann das städtische Unternehmen zusätzliche Sponsoringgelder von Dritten flexibler einwerben als ein städtisches Amt.

 

Die Hansestadt Stralsund überträgt die unmittelbare Veranstalterrolle für den Weihnachts-markt an das städtische Unternehmen SWS Stadtwerke Stralsund GmbH. Die SWS übernimmt die Veranstaltungsleitung, Organisation und Durchführung des Weihnachts-marktes mit dem Alten Markt, Rathauskeller und Neuen Markt. Dazu stellt die Stadtverwaltung der Hansestadt Stralsund die benötigten Flächen im Rahmen der ortsrechtlichen Regelungen gemäß Straßensondernutzungsgebührensatzung zur Verfügung.

 


Alternativen:

Die Koordination der Neuregelung für den Weihnachtsmarkt und die Sicherstellung der Durchführung der Veranstaltung wird dem Amt für Kultur, Welterbe und Medien zugeordnet. Aus Ressourcen- und wirtschaftlichen Gründen kann die Veranstalterrolle im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen jedoch nicht vollumfänglich von eigenem Personal übernommen und geleistet werden.