Sachverhalt:

 

Gegenstand dieser Vorlage ist die erste Satzung zur Änderung der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund vom 13.11.2017. Inhalt dieser Änderungssatzung ist eine umfangreiche Erweiterung der Anwendungsgebiete dieser Satzung in der Hansestadt Stralsund. Der Anwendungsbereich der Fernwärmesatzung von 2017 bezieht sich bisher lediglich auf ein Gebiet im Bereich der Schwedenschanze.

 

Nunmehr soll der Anwendungsbereich der Fernwärmesatzung auf folgende Gebiete der Hansestadt Stralsund ausgeweitet werden:

 

-       Stadtgebiet Knieper Nord,

-       Stadtgebiet Knieper West,

-       Stadtgebiet Grünhufe (Vogelsang, Stadtkoppel, Grünthal, Viermorgen),

-       Stadtgebiet Langendorfer Berg einschließlich des Bereichs westlich des Krankenhauses West,

-       Stadtgebiet Franken mit den Teilbereichen Dänholm, Frankenvorstadt mit der Otto-Voge-Straße, Franz-Wessel-Straße und Fährhofstraße,

-       Stadtgebiet Altstadt mit dem Quartier 33, einschließlich von Filterstraße, Böttcherstraße, Jacobiturmstraße und Papenstraße,

-       Stadtgebiet Süd mit dem Teilgebiet Andershof,

-       Stadtgebiet Tribseer mit dem Teilgebiet Tribseer Siedlung einschließlich Burmeister-Schule und ehemaliger Allende-Schule.

 

Die jetzt vorgesehene Erweiterung des Satzungsgebietes stellt die Weiterführung der Umsetzung des Wärmekonzeptes zur Erreichung der CO2- Einsparziele des Klimaschutzkonzeptes der Hansestadt Stralsund vom 31.03.2011 dar.

Die bestehende Fernwärmeerzeugung erfolgt vorrangig mit umweltfreundlichen Blockheizkraftwerken, welche teils mit Erdgas und teils mit Biomethan betrieben werden. Die Anforderungen der Nr. VIII der Anlage zum EEWärmeG werden eingehalten (die Wärme stammt

a) zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien,

b) zu mindestens 50 Prozent aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme,

c) zu mindestens 50 Prozent aus KWK-Anlagen oder

d) zu mindestens 50 Prozent durch eine Kombination der in den Buchstaben a bis c genannten Maßnahmen).

Mit den vorgesehenen Gebietserweiterungen der Fernwärmesatzung werden CO2-Reduktionen durch die bestehende Fernwärmeversorgung in den Bereichen Knieper Nord, Knieper West und Grünhufe von jährlich ca. 21.200 Tonnen im Vergleich zu einer dezentralen Wärmeversorgung gesichert. Außerdem können durch den Ausbau der Fernwärmeerschließung innerhalb der vorgesehenen Erweiterungen zusätzliche CO2-Emissionsreduzierungen von ca. 1.600 t/Jahr erreicht werden.

 

Die Auswahl der Erweiterungsgebiete ist im Hinblick auf den räumlichen Zusammenhang mit vorrangigem Geschosswohnungsbau und neue B-Plangebiete für Einfamilienhausbau und Geschosswohnungsbau erfolgt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die erste Satzung zur Änderung der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund vom 13.11.2017 einschließlich der anliegenden Lageplanzeichnungen.

 


Lösungsvorschlag:

 

Zur weiteren Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Hansestadt Stralsund von 2011 wird die vorgesehene Änderung der Fernwärmesatzung beschlossen.

 


Alternativen:

 

Es wird von der vorgesehenen Änderung der Fernwärmesatzung der Hansestadt Stralsund abgesehen. Die Erfüllung der Ziele des Klimaschutzkonzeptes kann dadurch gefährdet werden.