Betreff
Bezuschussung des Frauenschutzhauses in Stralsund
Vorlage
B 0060/2019
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft vom 03.03.1994 (Beschluss-Nr. 095-02/94) ist die Arbeiterwohlfahrt seit dem 01.04.1994 Träger des Frauenschutzhauses Stralsund. In dem genannten Beschluss wurde der Zuschuss für das Frauenhaus im Haushaltsjahr 1994 auf maximal 98 TDM (50.106,60 Euro) einschließlich der Personalkosten festgesetzt, wobei von zwei festen Stellen ausgegangen wurde.

 

Das Frauenschutzhaus bietet Zuflucht und Schutz für Frauen und Kinder, denen Gewalt widerfahren ist und bietet ambulante Beratungen für gewaltbetroffene Frauen an.

 

Ab dem Jahr 1995 wurde der jeweilige Zuschussbetrag jeweils in der Haushaltssatzung von der Bürgerschaft beschlossen.

 

Der Zuschuss durch die Hansestadt Stralsund als Kommune war Voraussetzung für die Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern (Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Frauenhäusern vom 01.01.2009).

 

Nach dem Wortlaut der neuen Förderrichtlinie vom 07.12.2015 (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Amtsblatt M-V 2016, S. 837 ff.) werden nur durch Zuwendungen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt die Voraussetzungen für die Förderung durch das Land erfüllt.

 

Auf Nachfrage hat das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales M-V mit Schreiben vom 20.07.2016 jedoch ausdrücklich mitgeteilt, dass die Förderung des Frauenschutzhauses Stralsund durch die Hansestadt Stralsund als große kreisangehörige Stadt der Förderung durch einen Landkreis oder eine kreisfreie Stadt gleichgestellt ist. Damit ist ein Zuschuss durch die Hansestadt Stralsund weiter Voraussetzung für die Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

 

Aufgrund der neuen Förderrichtlinie, der Erhöhung der Anzahl der festen Mitarbeiterinnen auf drei Vollzeitstellen sowie des langen Zeitraums seit dem Bürgerschaftsbeschluss aus dem Jahr 1994 ist gemäß § 22 Abs. 2 KV-MV ein erneuter und bestätigender Beschluss der Bürgerschaft hinsichtlich der vertraglichen Bezuschussung des Frauenschutzhauses erforderlich.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt wie bisher durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen der Hansestadt Stralsund und der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Nordvorpommern, Hansestadt Stralsund und Hansestadt Greifswald e. V.    

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Das Frauenschutzhaus Stralsund weiter zu bezuschussen.

 

2. Die Höhe des finanziellen Zuschusses ergibt sich aus der jeweiligen Haushaltssatzung

    und beträgt höchstens 90.000,00 Euro inkl. der Verwaltungskostenumlage im Jahr.

 


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt, die weitere vertragliche Förderung des Frauenschutzhauses Stralsund. Der Zuschuss beträgt höchstens 90.000,00 Euro/Jahr inkl. einer Verwaltungskostenumlage für die Zentralverwaltung (liegt bei 5 Prozent der Gesamtpersonalkosten). Der konkrete Jahreshöchstbetrag der Bezuschussung ergibt sich aus der jeweiligen Haushaltssatzung.

Die drei Personalstellen können auf mehrere Teilzeitstellen aufgeteilt werden. Die Gesamtstundenanzahl in Höhe von 120 Stunden für alle Mitarbeiterinnen im Frauenschutzhaus dürfen nicht überschritten werden. 

 

 


Alternativen:

Sinnvolle Alternativen sind nicht ersichtlich. Ohne die weitere vertragliche Förderung durch die Hansestadt Stralsund müsste das Frauenschutzhaus geschlossen werden, da ohne städtische Förderung keine Förderung durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt.