Sachverhalt:
Der Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Dezember 1990 (Beschl.-Nr.
099-08/90) leitete das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes für
die Hansestadt Stralsund ein. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes
ging die Stadt auf der Grundlage ihrer Hauptsatzung davon aus, dass der
überwiegende Teil des vorgelagerten Strelasundes und ca. die Hälfte des Deviner
Sees zu ihrem Hoheitsgebiet gehören. Deshalb wurden diese Flächen in die
Planung einbezogen.
Für den am 19.06.1997 durch die Bürgerschaft festgestellten
Flächennutzungsplan (Beschl.-Nr. 97-11-05-1150) erteilte die höhere
Verwaltungsbehörde, das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Umwelt M-V,
mit Bescheid vom 08.05.1998 (Az. 512.111-05.000) nur eine Teil-Genehmigung. Die
Genehmigung für die Flächen des Strelasundes und des zur Hälfte einbezogenen
Deviner Sees wurden mit der Begründung versagt, dass diese Flächen Teil der
Bundeswasserstraße Ostsee und damit grundsätzlich gemeindefrei sind.
Daher hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund am 07.11.2013
(Beschl.-Nr. 2013-V-09-1046) beschlossen, das Verfahren zur Ergänzung des
Flächennutzungsplanes um die inkommunalisierten Flächen des Strelasundes und
zur Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes
einzuleiten.
Der Ergänzungsbereich umfasst die ca. 15 km² große
inkommunalisierte Fläche des Strelasundes, für die bis zum 12.06.1994 – dem
Inkrafttreten der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern – keine
Grundstücke gebildet waren. Maßgeblich für die Abgrenzung des Geltungsbereiches
der Flächennutzungsplanergänzung sind somit die am 12.06.1994 bestehende
landseitige Katastergrenze sowie die im Ergebnis der Inkom-munalisierung
gebildete seeseitige Katastergrenze, die sich von der nördlichen Stadtgrenze in
Knieper Nord bis zur Uferlinie im Bereich der Bungalowsiedlung im Stadtgebiet
Devin erstreckt. Darin enthalten sind neben der Wasserfläche auch einzelne
aufgeschüttete Uferbereiche, bei denen es sich vorwiegend um Grünflächen,
Bestandteile von Sporthäfen, Kaianlagen von Passagier- und Seehäfen sowie die
Strandflächen des Seebades und der Seebadeanstalt handelt.
Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat mit Schreiben
vom 8. Januar 2014 eine positive landesplanerische Stellungnahme im Rahmen der
Plananzeige abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 1.
Flächennutzungsplanergänzung und Anpassung des Landschaftsplanes mit Planstand
November 2013 erfolgte im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 21. Februar 2014 in
Form eines öffentlichen Aushangs der Planunterlagen. Zeitgleich wurden auch die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung
gebeten.
Als nächster Verfahrensschritt soll nun die öffentliche Auslegung der
Entwurfsunterlagen zur 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes und zur Anpassung
des beigeordneten Landschaftsplanes durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Entwurf der 1. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Stralsund um die inkommunalisierten Flächen des Strelasundes in der Fassung vom
August 2019, die Begründung zur 1. Flächennutzungsplanergänzung vom August 2019
sowie der Entwurf der Ergänzung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten
Landschaftsplans für diese Teilfläche mit Erläuterungsbericht in der Fassung
vom August 2019 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3
Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt.
Lösungsvorschlag:
Nach Prüfung und Auswertung der in den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren geäußerten Hinweise und Anregungen zur Planung wurden der
Entwurf zur Ergänzung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich
Umweltbericht sowie der Entwurf zur Anpassung des beigeordneten
Landschaftsplans mit Erläuterungsbericht jeweils in der Fassung vom August 2019
erarbeitet (s. Anlage).
Zu folgenden Hinweisen wurden entsprechende Aussagen und Erläuterungen
in die Begründung aufgenommen bzw. die vorhandenen aktualisiert und ergänzt:
- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Stralsund zur Bundeswasserstraße Strelasund und zu den Bestimmungen der
§§ 31 und 34 Bundeswasserstraßengesetz
- Landkreis Vorpommern-Rügen, FG Planung
zur Erforderlichkeit der Planung und zur Begründung der Darstellungen auch
gegenüber des wirksamen und ursprünglichen Flächennutzungsplanes
- Landkreis Vorpommern-Rügen, FG
Naturschutz und NABU zum Vorkommen gesetzlich geschützter Biotope und
Geotope
- NABU zu den Umweltqualitätszielen des
Gutachterlichen Landschaftsrahmenplanes Vorpommern, zur Bedeutung der
Submersvegetation für rastende Wasservögel und zum Vorkommen der
Baltischen Binse (Juncus balticus)
im Bereich des Strandbades
Der Umweltbericht wurde ergänzt und damit an die aktuelle Gesetzeslage
nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im
Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (BGBl I,
S. 1057) angepasst.
Die wasserseitigen Flächen des Frankenhafens werden seeseitig der wirksamen
9. Flächennutzungsplanänderung nun auch als Hafen mit der Zweckbestimmung
Seehafen dargestellt. Der Fähranleger Ippenkai und der Schiffsanleger in Devin
werden in der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes nunmehr als
Passagierhafen gekennzeichnet.
Nachrichtlich wurde die seeseitige Grenze des 150 m Küsten- und
Gewässerschutzstreifens gem. § 29 NatSchAG M-V im FNP und Landschaftsplan
dargestellt. Im Flächennutzungsplan wurden die nach gegenwärtigem Kenntnisstand
bekannten Bodendenkmale nachrichtlich übernommen. Die in den Ergänzungsbereich
hineinragende räumliche Grenze der Denkmalbereichsverordnung Hafeninsel vom
23.11.2000 wurde ebenfalls dargestellt. Auf die Bundeswasserstraße Strelasund
wird hingewiesen.
Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellten Flächen für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
werden im Ergänzungsbereich abgerundet. Dies betrifft Teilflächen des
Nordostufers des Dänholms, Flächen südlich des Sporthafens Andershof, Teilflächen
im Bereich des unteren Richtfeuers in Andershof und die Grünflächen im
Mündungsbereich des Deviner Baches.
Teilweise berücksichtigt wurden die Anregungen der Unteren
Naturschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen und des NABU, die
geschützten Biotope flächenmäßig vollständig in die Planzeichnung des
Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes zu übernehmen. Die kartierten
gesetzlich geschützten Biotope werden in der Begründung zum Flächennutzungsplan
benannt, im Landschaftsplan gekennzeichnet und im Erläuterungsbericht zur
Landschaftsplanergänzung flächig dargestellt. Der Landschaftsplan wurde um
weitere Biotope aus der Biotopkartierung der Hansestadt Stralsund ergänzt.
Nicht berücksichtigt wurde die Anregung des Landkreises
Vorpommern-Rügen, die dargestellten Sonderbauflächen als Sondergebiete
darzustellen, da dies den Konkretisierungsgrad des wirksamen
Flächennutzungsplanes überschreiten und damit der wirksame FNP und die
Planergänzung unterschiedliche Konkretisierungsgrade aufweisen würden.
Die im Wege der Ergänzung neu in den Flächennutzungsplan aufgenommenen
Flächen werden als Wasserflächen, Sonderbauflächen, Grünflächen,
Verkehrsflächen und Bahnflächen dargestellt. Die Darstellungen entsprechen den
jeweiligen Bestandsnutzungen bzw. den Festsetzungen rechtskräftiger
Bebauungspläne. Änderungen der Art der Bodennutzungen, die zu einer
zusätzlichen Entwicklung von Bauflächen führen, werden dadurch nicht
vorbereitet. Die Ergänzung des FNP um die inkommunalisierten Flächen des
Strelasundes erfolgt bestandsorientiert und führt gemäß Umweltbericht zu keinen
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf der 1. Ergänzung des
Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den Entwurf zur
Ergänzung des beigeordneten Landschaftsplanes für das Plangebiet mit
Erläuterungsbericht zu billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.
Alternativen:
§ 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches verpflichtet die Gemeinde, den
Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen. Zur Anpassung
des Flächennutzungsplanes an das geänderte Gemeindegebiet der Hansestadt
Stralsund besteht daher keine Alternative. Da der Landschaftsplan dem
Flächennutzungsplan beigeordnet ist, ist auch er in die Anpassung
einzubeziehen.