Betreff
Zustimmung zur Einführung einer Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund
Vorlage
B 0050/2019
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Nach § 11 (1) Satz 1 BrSchG M-V haben Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Auslagen entstehen unter anderem auch, wenn sie sich im Falle eines Einsatzes mit dem privaten PKW zum Feuerwehrhaus begeben. Grundsätzlich würde hier die Möglichkeit bestehen, den tatsächlich entstandenen Aufwand mithilfe einer Reisekostenabrechnung abzurechnen. Anstelle dessen wird zur Vereinfachung des Verfahrens Seitens der Ortswehrführung der Freiwilligen Feuerwehr vorgeschlagen, eine pauschalierte Entschädigung pro Einsatz zu gewähren und dies in einer Satzung zu regeln. Die in der vorliegenden Satzung festgelegten Beträge entsprechen den derzeit in Greifswald und Wismar beschlossenen und gezahlten Sätzen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Hansestadt Stralsund laut Anlage.

 


Lösungsvorschlag:

Die im Entwurf beigefügte Satzung wird mit Stichtag zum 01.01.2020 eingeführt.

Hierin werden auch die bereits heute geleisteten Aufwandsentschädigungen an die Funktionsträger, wie z.B. Ortswehrführer geregelt. Darüber hinaus werden in den Absätzen 2 bis 5 des § 2 auch die Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme an Einsätzen sowie Unterstützungsleistungen der Berufsfeuerwehr aufgeführt.

 


Alternativen:

Jedes Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr macht seinen tatsächlich entstandenen Aufwand entsprechend § 11 BrSchG geltend. In diesem Falle müsste mindestens monatlich eine Abrechnung für alle eingegangenen Anträge erfolgen. Dies hätte einen nicht unerheblichen Mehraufwand für die Verwaltung zur Folge. Da die Möglichkeit der Abrechnung grundsätzlich besteht, müsste auch für diese Fälle ein entsprechendes Budget im kommenden Haushalt eingeplant werden.