Sachverhalt:
Gegenstand dieser
Vorlage ist die zweite Satzung zur Änderung der
Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund vom 06.11.2015 für
die Zeit ab 01.01.2020.
Die
Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund vom 06.11.2015 ist am
01.01.2016 in Kraft getreten. Deren erste Änderung ist durch Satzung vom
02.08.2017 erfolgt. Dieser Satzung liegt ein Kalkulationszeitraum für die
Ermittlung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren von Anfang 2018 bis
Ende 2019 zu Grunde. Somit ist diese Satzung Rechtsgrundlage für die Erhebung
der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Jahre 2018 und 2019.
Mit Ablauf des Kalkulationszeitraumes am Ende des Jahres 2019 besteht nunmehr
das Erfordernis zur erneuten Kalkulation der Gebührensätze für die Jahre 2020
und 2021. Zudem ist vorgesehen, das Reinigungsklassenverzeichnis, welches auch
für die Straßenreinigungssatzung gilt, bedarfsgerecht anzupassen.
Die ab 01.01.2020 geltenden Gebührensätze sind § 4 der Änderungssatzung zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) einschließlich des geänderten Reinigungsklassenverzeichnisses unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Kalkulation.
Lösungsvorschlag:
Die Änderung der
Satzung sollte vorgenommen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur
Straßenreinigung nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V zu erfüllen und um auf
Grundlage des Kalkulationszeitraumes für die Jahre 2020 und 2021 der Gebührenerhebungspflicht
gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern nachzukommen.
Alternativen:
Von der Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird abgesehen. In diesem Fall wäre eine ordnungsgemäße Gebührenerhebung wegen der fehlenden Kalkulation für die Jahre 2020 und 2021 nicht mehr möglich.