Sachverhalt:

 

Gegenstand dieser Vorlage ist die zweite Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund vom 06.11.2015 für die Zeit ab 01.01.2020.

 

Die Straßenreinigungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund vom 06.11.2015 ist am 01.01.2016 in Kraft getreten. Deren erste Änderung ist durch Satzung vom 02.08.2017 erfolgt. Dieser Satzung liegt ein Kalkulationszeitraum für die Ermittlung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren von Anfang 2018 bis Ende 2019 zu Grunde. Somit ist diese Satzung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren für die Jahre 2018 und 2019. Mit Ablauf des Kalkulationszeitraumes am Ende des Jahres 2019 besteht nunmehr das Erfordernis zur erneuten Kalkulation der Gebührensätze für die Jahre 2020 und 2021. Zudem ist vorgesehen, das Reinigungsklassenverzeichnis, welches auch für die Straßenreinigungssatzung gilt, bedarfsgerecht anzupassen.

 

Die ab 01.01.2020 geltenden Gebührensätze sind § 4 der Änderungssatzung zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Stralsund über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungsgebührensatzung) einschließlich des geänderten Reinigungsklassenverzeichnisses unter Kenntnisnahme und Billigung der beigefügten Kalkulation.


Lösungsvorschlag:

 

Die Änderung der Satzung sollte vorgenommen werden, um die gesetzlichen Vorgaben zur Straßenreinigung nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V zu erfüllen und um auf Grundlage des Kalkulationszeitraumes für die Jahre 2020 und 2021 der Gebührenerhebungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern nachzukommen.

 


Alternativen:

 

Von der Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird abgesehen. In diesem Fall wäre eine ordnungsgemäße Gebührenerhebung wegen der fehlenden Kalkulation für die Jahre 2020 und 2021 nicht mehr möglich.