Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Kulturausschuss die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen so zu gestalten, dass sich Bürger nicht in ihren Rechten eingeschränkt sehen und die Verwaltung gegebenenfalls entlastet werden kann.

 


Begründung:

Die Vergnügungssteuer für Veranstaltungen wurde am 12.12.1996 erlassen.

Viele Veranstalter würden lieber die 15 % der Steuer für eine Erhöhung der Qualität der Veranstaltungen einsetzen.

Vielleicht würden dann auch mehr Veranstaltungen in Stralsund durchgeführt.

 

 

 

 

 

 

Michael Adomeit

Einzelbürgerschaftsmitglied