Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Gebiet
westlich vom Voigdehäger Teich“ leitete der Bürgerschaftsbeschluss vom
15.09.2016 (Beschluss-Nr. 2016-VI-06-0460) auch das Verfahren zur 17. Änderung
des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes (F-Plan) und Anpassung des dem F-Plan
beigeordneten Landschaftsplanes (L-Plan) der Hansestadt Stralsund für die
Teilfläche westlich vom Voigedehäger Teich ein. Damit sollen die
bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Bebauungsplanes
Nr. 66 aus dem Flächennutzungsplan geschaffen werden.
Die Gebietskulisse wurde gegenüber des Aufstellungsbeschlusses um die
westlich an den Voigdehäger Weg anschließenden, bisher landwirtschaftlich
genutzten, Flächen erweitert.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 17.
Flächennutzungsplanänderung und Anpassung des L-Planes mit Planstand März 2018
erfolgte im Zeitraum vom 22. Juni bis zum 6. Juli 2018 in Form eines
öffentlichen Aushangs der Planunterlagen. Zeitgleich wurden auch die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern hat mit Schreiben
vom 28. Juni 2018 eine positive landesplanerische Stellungnahme im Rahmen der
Plananzeige abgegeben.
Als nächster Verfahrensschritt soll nun die öffentliche Auslegung der
Entwurfsunterlagen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Anpassung
des beigeordneten Landschaftsplanes durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt
Stralsund in der Fassung vom Juli 2019 für die Teilfläche westlich vom
Voigdehäger Teich, die Begründung zur 17. Flächennutzungsplanänderung vom Juli
2019 sowie der Entwurf der Änderung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten
Landschaftsplans für diese Teilfläche mit Erläuterungsbericht in der Fassung
vom Juli 2019 werden gebilligt und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3
Absatz 2 Baugesetzbuch bestimmt.
Lösungsvorschlag:
Nach Prüfung und Auswertung der in den frühzeitigen
Beteiligungsverfahren geäußerten Hinweise und Anregungen zur Planung wurden der
Entwurf zur 17. Änderung des F-Planes mit Begründung einschließlich
Umweltbericht sowie der Entwurf zur Anpassung des beigeordneten
Landschaftsplans für die Teilfläche mit Erläuterungsbericht jeweils in der
Fassung vom Juli 2019 erarbeitet (s. Anlage).
Der Planungskonzeption des Bebauungsplanentwurfes folgend, ein
Wohngebiet und zum Teil gemischt genutztes Gebiet zu entwickeln, in dem sich
auch nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, darunter auch Ferienwohnungen,
ansiedeln können und damit den vorwiegend durch das Fehlen von Versorgungs- und
Infrastruktureinrichtungen geprägten Stadtteil Voigdehagen durch eine Ergänzung
der Nutzungsstruktur weiterzuentwickeln, werden die künftigen Baugebiete
nunmehr als Wohnbau- und gemischte Bauflächen dargestellt. Damit fügt sich die
neue Gebietsentwicklung gut in die Siedlungsstruktur von Voigdehagen ein, die
im wirksamen Flächennutzungsplan bereits als gemischte Baufläche dargestellt
ist.
Eine inhaltliche Anpassung gab es bei der Änderung des Landschaftsplanes
für die Teilfläche. Der Systematik des bestehenden Landschaftsplanes folgend,
werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Grünflächen im L-Plan nun als
„Freiflächen mit landschaftspflegerischer Zielsetzung“ statt wie bisher als
„landwirtschaftliche Nutzfläche mit eingeschränkter Nutzung“ dargestellt. Im
F-Plan wird im Vergleich zur Vorentwurfsfassung der 50 m-Gewässerschutzstreifen
des Voigdehäger Teiches nun nachrichtlich dargestellt.
Zu folgenden Hinweisen wurden entsprechende Aussagen und Erläuterungen
in die Begründung aufgenommen bzw. die vorhandenen aktualisiert und ergänzt:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Vorpommern zum ökologischen Zustand des Voigdehäger Teiches und
Maßnahmen zur Erhaltung/Verbesserung des ökologischen Zustandes
- Regionale Wasser- und
Abwassergesellschaft Stralsund mbH bezüglich Aussagen zur
Löschwasserversorgung
Teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme der 50 Hertz
Transmission GmbH als Betreiber der 220 kV-Leitung, die den
Änderungsbereich im Nordosten quert. So wird die bestehende Freileitung im
Gegensatz zur Vorentwurfsplanung nun als oberirdische Hauptversorgungsleitung
dargestellt. Von einer Kennzeichnung des Freileitungsbereiches wird im F-Plan
abgesehen, da der rechtswirksame F-Plan keine entsprechenden Kennzeichnungen
enthält und dies außerdem den Konkretisierungs- und Darstellungsgrad des
Flächennutzungsplanes übersteigen würde. Die Darstellung erfolgt jedoch im
B-Plan Nr. 66 „Gebiet westlich vom Voigdehäger Teich“. Dem aufgrund
potenzieller Lärmimmissionen empfohlenen Mindestabstand der Baugrundstücke von
160 m zur Freileitung, der für Planfeststellungsverfahren für Stromtrassen
angesetzt wird, wird nicht gefolgt. Die erarbeitete Geräuschimmissionsprognose
des Sachverständigenbüros Akustik und Bauphysik Gunter Ehrke vom 17.06.2019
kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl bei Trockenheit als auch bei mittlerem Regen
(worst-case-Fall) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm tags und nachts an allen
Immissionsorten unterschritten werden. Daher wird die Darstellung von
Bauflächen im Einwirkbereich der Hochspannungsleitung aus schalltechnischer
Sicht als verträglich beurteilt. Für die Einhaltung eines Mindestabstandes von
160 m besteht somit kein Erfordernis.
Im Schutzstreifenbereich befinden sich Flächen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft als Ausgleichsflächen für
die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft. Die
konkreten Maßnahmen und die damit zusammenhängenden Endwuchshöhen im
Schutzstreifenbereich der Freileitung werden im Bebauungsplan Nr. 66
festgelegt, dort finden auch die elektrischen Mindestabstände zu den
Leiterseilen Berücksichtigung.
Nicht berücksichtigt wurde die Anregung des Wasser- und Bodenverbandes
„Barthe/Küste“, die Ausführungen zur Regenentwässerung in der Begründung
entsprechend der Projektberatung zur Regenwasserableitung vom 15.12.2017 anzupassen.
Die in Punkt 4.3 der Begründung enthaltenen Ausführungen sind für die
Darstellung der Entwäs-serungslösung auf Ebene der Flächennutzungsplanung
ausreichend. Die konkreten Aussagen sind in der Begründung zum B-Plan Nr. 66
enthalten.
Weiterhin nicht berücksichtigt werden konnten die Anregung des Amtes für
Wirtschaftsförderung / Stadtmarketing, eine generelle Abstimmung zur
Entwicklung im Umfeld des Änderungsbereiches vorzunehmen, um Konflikte zum
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 18 „Innovationspark Hansestadt Stralsund,
Hufelandstraße“ zu vermeiden. Für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gibt
es einen Aufstellungsbeschluss der Bürgerschaft (Beschluss Nr. 2013-V-09-1045
vom 7.11.2013). Nach dem Rückzug des Vorhabenträgers wurden jedoch keine
weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Damit ist das konkrete Vorhaben, das
an diesem Standort umgesetzt werden soll, derzeit offen. Etwaige
Immissionskonflikte zu potenziellen zukünftigen Nutzungen können dadurch
vermieden werden, dass in dem aufzustellenden Bebauungsplan eine Gliederung des
Gebietes nach dem Immissionsgrad der zulässigen Betriebe und Anlagen
festgesetzt wird. Das heißt, dass in der Nähe der geplanten Siedlung nur
Betriebe mit geringerem Immissionsgrad und in größerer Entfernung Betriebe mit
höherem Immissionsgrad zugelassen werden, so dass keine schädlichen
Umwelteinwirkungen zu befürchten sind. Alternativ könnten aktive
Schallschutzmaßnahmen in Betracht kommen. Die konkrete Konfliktbewältigung ist
Aufgabe des dann aufzustellenden B-Plans.
Entsprechend des mit der Änderung verfolgten Entwicklungsziels wird das
ca. 4 ha große Änderungsgebiet im F-Plan nunmehr als gemischte Baufläche
und als Wohnbaufläche dargestellt. Angrenzend an die Bauflächen werden
Grünflächen als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dargestellt. Der beigeordnete
Landschaftsplan zeigt die künftigen Baugebiete als Bauflächen und die
Grünflächen als Freiflächen mit landschaftspflegerischer Zielsetzung.
Gemäß Umweltbericht sind von dieser Planung keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.
Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf der 17. Änderung des
Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den Entwurf der
Änderung des beigeordneten Landschaftsplanes mit Erläuterungsbericht zu
billigen und zur öffentlichen Auslegung zu bestimmen.
Alternativen:
Ohne Änderung des Flächennutzungsplanes und des beigeordneten
Landschaftsplanes kann der Bebauungsplan Nr. 66 „Gebiet westlich vom
Voigdehäger Teich“, der die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für ein
Allgemeines Wohngebiet und ein Mischgebiet mit etwa 26 Baugrundstücken schaffen
soll, keine Rechtskraft erlangen, da der Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 2
BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Daher wird diese
Alternative nicht empfohlen.