Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl 2019
ist gemäß Satzung des Welterbe-Beirates die Neuberu-fung seiner Mitglieder
durch die neu gewählte Bürgerschaft auf Vorschlag des Oberbürger-meisters
erforderlich. Das 15 Mitglieder zählende Gremium berät die Bürgerschaft und die
Verwaltung bei der Wahrnehmung von Aufgaben, die im Zusammenhang mit der
Eintragung Stralsunds gemeinsam mit Wismar in die Welterbeliste stehen.
Die Berufung der Mitglieder des Welterbe-Beirates erfolgt durch Annahme der Vorschlags-liste des Oberbürgermeisters mit Mehrheitsbeschluss.
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
Folgende
Personen werden als Mitglieder des Welterbe-Beirates berufen:
- Hans-Christian Barth
- Dr. Harald Benke
- Peter Boie
- Burkhardt Eriksson
- Dagmar Fromme
- Prof. Klaus Henning
- Frank Hoffmann
- Michael Jager
- Thomas Janke
- Dr. Ingrid Kluge
- Christoph Lehnert
- Peter Paul
- Bernd Röll
- Dr. Gerd F. Triebenecker
- Rolf-Peter Zimmer
Lösungsvorschlag:
Der Oberbürgermeister unterbreitet der Bürgerschaft
folgenden Vorschlag zur Berufung der Mitglieder des Welterbe-Beirates:
- Hans-Christian Barth Leiter der
Jugendbauhütte Stralsund/Szczecin
- Dr. Harald Benke Direktor des Deutschen Meeresmuseums
- Peter Boie Geschäftsführer der
SES mbH i.R.
- Burkhardt Eriksson Mitglied der
Architektenkammer Stralsund
- Dagmar Fromme Stadtführerin
- Prof. Klaus Henning emer.
Professor der Hochschule Stralsund
- Frank Hoffmann Denkmalpfleger i.R.
- Michael Jager Denkmalpfleger i.R.
- Thomas Janke Schulleiter Hansa-Gymnasium
- Dr. Ingrid Kluge Bürgerkomitee „Rettet die Altstadt Stralsund“
e.V.
- Christoph Lehnert Pfarrer an St.
Marien zu Stralsund
- Peter Paul Präsident der
Bürgerschaft
- Bernd Röll Gründungsvorsitzender
des Welterbe-Beirates
- Dr. Gerd F. Triebenecker Kulturmanager Kulturkirche St.
Jakobi
- Rolf-Peter Zimmer Präsident der
Bürgerschaft i.R.
Die Bürgerschaft der Hansestadt
beschließt die Berufung der Mitglieder des Welterbe-Beirates. Die Amtszeit der
zu berufenden Mitglieder beginnt mit der konstituierenden Sitzung des
Welterbe-Beirates (spätestens einen Monat nach Berufungsbeschluss der
Bürgerschaft) und endet gemäß Satzung spätestens sechs Monate nach
Konstituierung der nächsten gewählten Bürgerschaft.
Alternativen:
Die Bürgerschaft beruft keine Mitglieder in den Welterbe-Beirat. Das Gremium kann sich nicht konstituieren und seine ehrenamtliche Tätigkeit nicht aufnehmen.