Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der neu gewählten
Bürgerschaft bis zum Herbst 2019 eine geänderte Entgeltordnung für die
Sportstättennutzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, in der
gemeinnützige (Sport-)Vereine für die Nutzung der städtischen Sportstätten von
der Gebührenpflicht befreit sind, soweit eine Veranstaltung einen überörtlichen
Bezug hat.
Hierunter sind insbesondere Turniere und Punktspiele zu verstehen, bei denen
Sportler*innen von außerhalb in der Hansestadt Stralsund zu Gast sind.
Begründung:
Nahezu einhellig wird die große Bedeutung des bürgerschaftlichen
Engagements hervor-gehoben, auch und
insbesondere im Sport. Ehrenamtlichen Übungsleiter, Betreuer, aber auch
„Funktionäre“ freuen sich über diesen oft wortreichen Zuspruch.
Die aktuelle Entgeltordnung für die Benutzung der Stralsunder Sportstätten
enthält eine Befreiung für Kinder und Jugendliche. Ziel sollte zudem die
Freistellung von Nutzungsgebühren bei Sportveranstaltungen mit überörtlichem
Charakter sein.
Gerade die Organisation und die Durchführung von Spieltagen und Turnieren, zu
denen Gäste anreisen, bedürfen eines erheblichen ehrenamtlichen Engagements, um
Nicht-Stralsunder Sportler*innen und Besucher*innen in unserer Stadt als Gäste
zu betreuen. Die Gebührenfreistellung wäre ein sichtbares und für die Vereine
finanziell wirksames Zeichen der Wertschätzung, welches einen unmittelbaren
Bezug zur ehrenamtlichen Vereinsarbeit hat. Die Hansestadt Stralsund profitiert
durch dieses ehrenamtliche Engagement durch die positive Außenwirkung bei den
Sportler*innen und Gästen. Hinzu kommt, dass der bürokratische Aufwand bei der
Abrechnung der Nutzungsgebühren sowohl auf Seiten der
Vereine, als auch
auf Seiten der Verwaltung reduziert wird. Dies gilt gerade auch im Vergleich zu
aufwändigen Anträgen der Sportvereine auf Zuschüsse und die entsprechenden
Abwägungsprozesse in den städtischen Ausschüssen.
Die neue Entgeltordnung ohne Sportstättennutzungsgebühren bei überörtlichen
Veranstaltungen soll nach Möglichkeit zum 01.01.2020 in Kraft treten.