Betreff
Abschaffung der Sportstättennutzungsgebühren bei überörtlichen Veranstaltungen
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0087/2019
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:


Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der neu gewählten Bürgerschaft bis zum Herbst 2019 eine geänderte Entgeltordnung für die Sportstättennutzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen, in der gemeinnützige (Sport-)Vereine für die Nutzung der städtischen Sportstätten von der Gebührenpflicht befreit sind, soweit eine Veranstaltung einen überörtlichen Bezug hat.
Hierunter sind insbesondere Turniere und Punktspiele zu verstehen, bei denen Sportler*innen von außerhalb in der Hansestadt Stralsund zu Gast sind.

 


Begründung:

Nahezu einhellig wird die große Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements  hervor-gehoben, auch und insbesondere im Sport. Ehrenamtlichen Übungsleiter, Betreuer, aber auch „Funktionäre“ freuen sich über diesen oft wortreichen Zuspruch.

Die aktuelle Entgeltordnung für die Benutzung der Stralsunder Sportstätten enthält eine Befreiung für Kinder und Jugendliche. Ziel sollte zudem die Freistellung von Nutzungsgebühren bei Sportveranstaltungen mit überörtlichem Charakter sein.

Gerade die Organisation und die Durchführung von Spieltagen und Turnieren, zu denen Gäste anreisen, bedürfen eines erheblichen ehrenamtlichen Engagements, um Nicht-Stralsunder Sportler*innen und Besucher*innen in unserer Stadt als Gäste zu betreuen. Die Gebührenfreistellung wäre ein sichtbares und für die Vereine finanziell wirksames Zeichen der Wertschätzung, welches einen unmittelbaren Bezug zur ehrenamtlichen Vereinsarbeit hat. Die Hansestadt Stralsund profitiert durch dieses ehrenamtliche Engagement durch die positive Außenwirkung bei den Sportler*innen und Gästen. Hinzu kommt, dass der bürokratische Aufwand bei der Abrechnung der Nutzungsgebühren sowohl auf Seiten der

Vereine, als auch auf Seiten der Verwaltung reduziert wird. Dies gilt gerade auch im Vergleich zu aufwändigen Anträgen der Sportvereine auf Zuschüsse und die entsprechenden Abwägungsprozesse in den städtischen Ausschüssen.

Die neue Entgeltordnung ohne Sportstättennutzungsgebühren bei überörtlichen Veranstaltungen soll nach Möglichkeit zum 01.01.2020 in Kraft treten.