Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird dazu aufgefordert sicherzustellen, dass bei zukünftigen Bewerbungsverfahren für Leitungspositionen in der Verwaltung und in städtischen Gesellschaften jede Phase der erforderlichen Auswahlprozesse und die Gründe für die Auswahl sorgfältig und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Bei Inanspruchnahme von Beratungs- oder Personaldienstleistungsunternehmen soll diese
Dokumentation Bestandteil der vertraglich fixierten Beauftragung sein.
Begründung:
Das Verfahren zur
Auswahl des/der bestgeeignetsten Bewerbers/in für die Geschäftsführung der
Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft wurde durch ein Personaldienstleistungs-unternehmen begleitet
und betreut. Nach Vorlage der schriftlichen Bewerbungen wurde durch dieses
Unternehmen aus dem Pool der Bewerber*innen bekanntlich eine kleine Anzahl von
Personen ausgewählt, mit denen dann Gespräche geführt wurden.
Es ist in der uns
vorgelegten Akte an keiner Stelle dokumentiert, nach welchen Kriterien und aus
welchen Gründen diese Auswahl erfolgte. Es liegen in der Akte lediglich die
eingereichten Bewerbungsunterlagen sowie eine Bewertung der ausgewählten
Personen vor. Für die nicht berücksichtigten Bewerber*innen erfolgte keine
Darlegung der Gründe, warum diese für das weitere Verfahren nicht
berücksichtigt wurden. Eine Begründung zu dieser Auswahl, bzw. die
Dokumentation zu dieser Begründung erfolgte folglich nicht und wurde
offensichtlich durch den Oberbürgermeister ohne weitere Nachfrage hingenommen.
Abgesehen davon, dass wir dieses Vorgehen für einen groben fachlichen Mangel des Personaldienstleisters halten und nicht nachvollziehen können, aus welchen Erwägungen dieser die Begründung zu dieser Vorauswahl und deren Dokumentation nicht vorgelegt hat, halten wir es zukünftig für unbedingt geboten, diese Begründung und deren Dokumentation zukünftig ausdrücklich zu beauftragen.