Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anfrage:
1. Welche Anträge aus der
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im
kommunalen Umfeld, kurz Kommunalrichtlinie (Novellierung ab dem 1. Jan. 2019)
wurden durch den Oberbürgermeister und durch die kommunalen Unternehmen im
ersten Antragszeitraum (Januar 2019 bis März 2019) beim Bundesministerium für
Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt?
(Bitte aufgliedern nach
strategischen und investiven Förderschwerpunkten)
2. Beabsichtigt der Oberbürgermeister, bzw. die städtischen Unternehmen auch in
der Folgezeit bis 2022 weitere Anträge zu stellen?
- Wenn ja, welche Anträge sollen gestellt, bzw. aus welchen Förderschwerpunkten heraus sollen Anträge gestellt werden?
3. In welcher Größenordnung sind Mittel der Hansestadt Stralsund einzustellen?
Begründung:
Seit dem 1. Januar 2019 ist die novellierte Kommunalrichtlinie des Bundesumwelt-ministeriums (BMU) in Kraft, die bis Ende 2022 gültig ist. Durch die Kommunalrichtlinie werden zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen wie etwa Investitionen in eine klimafreundliche Beleuchtung, in neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung oder in Energieeffizienzmaßnahmen gefördert. Förderberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern auch kommunale Unternehmen.