Betreff
Kommunalrichtlinie Klimaschutz
Einreicher: Dr. Arnold von Bosse, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
kAF 0066/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:


1.            Welche Anträge aus der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im

                kommunalen Umfeld, kurz Kommunalrichtlinie (Novellierung ab dem 1. Jan. 2019)

                wurden durch den Oberbürgermeister und durch die kommunalen Unternehmen im

                ersten Antragszeitraum (Januar 2019 bis März 2019) beim Bundesministerium für

                Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gestellt?
                (Bitte aufgliedern nach strategischen und investiven Förderschwerpunkten)

 

2.            Beabsichtigt der Oberbürgermeister, bzw. die städtischen Unternehmen auch in

                der Folgezeit bis 2022 weitere Anträge zu stellen?

-       Wenn ja, welche Anträge sollen gestellt, bzw. aus welchen Förderschwerpunkten heraus sollen Anträge gestellt werden?

 

3. In welcher Größenordnung sind Mittel der Hansestadt Stralsund einzustellen?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Seit dem 1. Januar 2019 ist die novellierte Kommunalrichtlinie des Bundesumwelt-ministeriums (BMU) in Kraft, die bis Ende 2022 gültig ist. Durch die Kommunalrichtlinie werden zahlreiche Klimaschutzmaßnahmen wie etwa Investitionen in eine klimafreundliche Beleuchtung, in neue Fahrradwege, eine intelligente Verkehrssteuerung oder in Energieeffizienzmaßnahmen gefördert. Förderberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern auch kommunale Unternehmen.