Betreff
Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus
Einreicher: Ute Bartel, SPD-Fraktion
Vorlage
kAF 0051/2019
Art
kleine Anfrage

Anfrage:

 

Welche konkreten Auswirkungen wird die Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für die Hansestadt Stralsund haben?

 


Aussprache: Ja/  Nein


Begründung:

 

Mit der im ersten Quartal 2019 geänderten Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBauSozRL M-V) unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern den sozialen Wohnungsbau in zentralen Orten sowie in Tourismusschwerpunkträumen finanziell über zwei Wege mit unterschiedlichen Mietstufen.

 

Das Land gewährt einen Zuschuss von maximal 850 Quadratmeter, wenn eine Mietobergrenze von 6,00 Euro pro Quadratmeter garantiert wird. Außerdem stellt das Land in einer neu eingeführten Förderkategorie Zuschüsse von bis zu 700 Euro je Quadratmeter bereit, wenn der Mietpreis 6,80 Euro je Quadratmeter nicht überschreitet.

 

Damit soll künftig der Bedarf  an Wohnungen mit sozialverträglichen Kosten, der nicht nur bei einkommensschwachen Haushalten, sondern zunehmend auch bei Haushalten mit mittlerem Einkommen besteht, abgedeckt werden. Es erhalten breitere Bevölkerungsschichten als bisher Zugang zum geförderten Mietwohnungsmarkt.

 

 

 

Ute Bartel