Einreicher: Ute Bartel, SPD-Fraktion
Anfrage:
Welche konkreten Auswirkungen wird die Umsetzung der Richtlinie zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus für die Hansestadt Stralsund haben?
Begründung:
Mit
der im ersten Quartal 2019 geänderten Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur
Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen (Richtlinie Wohnungsbau Sozial
– WoBauSozRL M-V) unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern den
sozialen Wohnungsbau in zentralen Orten sowie in Tourismusschwerpunkträumen
finanziell über zwei Wege mit unterschiedlichen Mietstufen.
Das
Land gewährt einen Zuschuss von maximal 850 Quadratmeter, wenn eine
Mietobergrenze von 6,00 Euro pro Quadratmeter garantiert wird. Außerdem stellt
das Land in einer neu eingeführten Förderkategorie Zuschüsse von bis zu 700
Euro je Quadratmeter bereit, wenn der Mietpreis 6,80 Euro je Quadratmeter nicht
überschreitet.
Damit
soll künftig der Bedarf an Wohnungen mit
sozialverträglichen Kosten, der nicht nur bei einkommensschwachen Haushalten,
sondern zunehmend auch bei Haushalten mit mittlerem Einkommen besteht,
abgedeckt werden. Es erhalten breitere Bevölkerungsschichten als bisher Zugang
zum geförderten Mietwohnungsmarkt.
Ute
Bartel