Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund fordert die Landesregierung auf, alle zusätzlichen
finanziellen Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, die der Entlastung der Kommunen dienen
sollen, direkt und vollumfänglich an die Kommunen weiter zu
reichen.
Der Präsident wird gebeten, dies per Schreiben an die Landesregierung zu
kommunizieren.
Die Bürgerschaft bittet zudem die Landtagsabgeordneten des
Wahlkreises, sich auf Landesebene dafür stark zu machen, dass die Kommunen in
ihrem Wahlkreis die ihnen zustehenden und dringend benötigten Mittel direkt und
vollumfänglich erhalten.
Die Bürgerschaft beauftragt zudem den Oberbürgermeister sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass die Hansestadt Stralsund ab 2020 mindestens 220 Euro pro Einwohner*in zusätzlich erhält.
Begründung:
Durch die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 wurde
festgelegt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ab 2020 mehr Bundesmittel
erhält als bisher. Es geht um mindestens 220 Euro pro Einwohner*in und Jahr und
damit für Stralsund nach derzeitiger
Einwohnerzahl um
etwa 13 Mio. Euro pro Jahr.
Ziel dieser
zusätzlichen Mittel ist insbesondere die Herstellung gleichwertiger
Lebensverhältnisse in den Bundesländern. Begründet wird der Mittelzuwachs für
das Land Mecklenburg-Vorpommern vor allem mit der unterdurchschnittlichen
Steuerkraft der Kommunen im Land. Das Geld steht damit unmittelbar den Kommunen
zu, die das geringere Steueraufkommen im Vergleich zu Kommunen in anderen
Bundesländern ausgleichen müssen. Dieses Geld ist also nicht dem allgemeinen
Landeshaushalt oder Fördertöpfen zugedacht, sondern direkt und vollumfänglich
den Kommunen. Gleichwertige Lebensverhältnisse können nur vor Ort geschaffen
werden, wo die Bürger*innen leben. Die Bürger*innen in unseren Kommunen erwarten,
dass diese Steuermittel dort eingesetzt werden, wo sie konkrete Auswirkungen
auf ihre Lebensverhältnisse haben.