Einreicher: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion, Fraktion LoL
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister als
zuständiges Organ der Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH wird
aufgefordert,
1. das
Verfahren zur Besetzung der Geschäftsführung zunächst auszusetzen.
2 in eine
rechtliche Prüfung zu möglichen Verfahrensfehlern einzutreten und das Prüfungsergebnis
dem Hauptausschuss in seiner nächsten ordentlichen Sitzung vorzulegen.
2a. Insbesondere
soll in die Prüfung einbezogen werden, ob die aktuell vorgeschlagene
Lösung zur Besetzung und Bestellung von zwei Geschäftsführer*innen mit den
entsprechenden neu zugeordneten Aufgabenbereichen eine so erhebliche
Abweichung im Bewerbungsverfahren beinhaltete,
dass eine Neuausschreibung erforderlich wird.
2b. Weiterhin
soll geprüft werden, ob die erst in einer späten Phase des Verfahrens vorgenommenen Änderungen im Zuschnitt der
beiden Stellen
dazu geführt haben können, dass Wettbewerbsnachteile von Mitbewerber*innen
entstanden sind.
2c. Weiterhin
soll geprüft werden, ob die Bewerber-Vorschläge des mit dem
Verfahren betrauten Personaldienstleisters mit Wissen der genannten
veränderten Bedingungen anders ausgefallen wären, da dieser ja keine Kenntnis von diesen Veränderungen
hatte und die Personalvorschläge
auf Grundlage des ursprünglichen Zuschnitts der Stelle erfolgte.
3. dem
Hauptausschuss in seiner nächsten Sitzung zu den beabsichtigten organisatorischen und strukturellen
Veränderungen in der
Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH zu berichten und vor allem die
finanziellen und personellen Änderungen aufzuzeigen.
Begründung:
Nach Einschätzung der Einreicher ergeben sich rechtliche
Bedenken zum Verlauf des Verfahrens.