Die Bürgerschaft der
der Hansestadt Stralsund beschließt:
Folgende Ergänzung,
vor dem letzten Absatz, ist in den Beschlussvorschlag einzufügen:
Sollte es bei den
Verhandlungen mit dem Eigentümer des Schiffes bzw. den Fördermittelgebern zu
Irritationen bzw. unüberwindlichen Gegensätzen kommen ist die Bürgerschaft
sofort darüber zu informieren und die Verhandlungen solange zu stoppen.
Begründung:
Das Ziel die Gorch
Fock dauerhaft im Hafen Stralsund zu präsentieren wird nur bei
Kostenneutralität für die Hansestadt Stralsund zu erreichen sein. Dieses sagt
die Beschlussvorlage auch eindeutig aus. Sollte es während der Verhandlungen zu
Stolpersteinen in den Verhandlungen mit dem Eignerverein bzw. dem
Fördermittelgebern kommen muss die Bürgerschaft sofort informiert werden. Die
Verhandlungen sind bis zur Klärung zu stoppen!