Betreff
Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
B 0060/2018
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Oberbürgermeisters zu beschließen.  

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund haben den Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2011 in der Fassung vom 28.09.2018 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund hat das Ergebnis seiner Prüfung am 30.10.2018 im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2011 zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich vollumfänglich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen angeschlossen und einen abschließenden Prüfungsvermerk erstellt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2018 beschlossen, der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Entlastung des Oberbürgermeisters zu empfehlen. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund erteilt gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.-Ing. Alexander Badrow, für das Haushaltsjahr 2011 die Entlastung.