Betreff
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Hansestadt Stralsund zum 31.12.2011
Vorlage
B 0059/2018
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

 

Gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V hat die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund haben den Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2011 in der Fassung vom 28.09.2018 gemäß § 3a KPG M-V geprüft.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Hansestadt Stralsund hat das Ergebnis seiner Prüfung am 30.10.2018 im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2011 zusammengefasst und einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (Anlage 1).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2011 durch die Bürgerschaft entgegenstehen könnten.

 

-              Die Bilanzsumme zum 31.12.2011 beträgt 651.967.609,28 EUR.

 

-              Das Eigenkapital zum 31.12.2011 beträgt 305.080.925,61 EUR.

 

-              Das Ordentliche Jahresergebnis 2011 in Höhe von - 12.603.146,68 EUR beträgt nach

      Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage - 7.385.393,02 EUR.

      Aufgrund einer Sonderregelung für die vorzeitige Umstellung auf die Doppik vor dem    gesetzlichen Umstellungstermin (01.01.2012) wird dieser Fehlbetrag durch Entnahme       aus der Allgemeinen Kapitalrücklage gedeckt.

 

-              Der Haushaltsausgleich ist in 2011 nicht gegeben.

            Die Finanzrechnung weist einen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31.    Dezember 2011 in Höhe von - 1.659.658,59 EUR aus.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich vollumfänglich den vom Rechnungsprüfungsamt getroffenen Feststellungen angeschlossen und einen abschließenden Prüfungsvermerk erstellt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2018 beschlossen, der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund die Feststellung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2011 in der Fassung vom 28.09.2018 zu empfehlen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2011 sowie den hierzu gefertigten abschließenden Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und stellt auf dieser Grundlage gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss der Hansestadt Stralsund zum 31. Dezember 2011 in der Fassung vom 28.09.2018 mit einer Bilanzsumme von 651.967.609,28 EUR und einem ausgewiesenen Eigenkapital in Höhe von 305.080.925,61 EUR fest.