Sachverhalt:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund hat in ihrer Sitzung am 09.11.2017 auf Antrag der Fraktion CDU/FDP und der Fraktion Linke offene Liste mehrheitlich den Beschluss Nr. 2017-VI-08-0706 gefasst:

 

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Richtlinien für die Ehrung der Ehrenamtlichen als Ergänzung zur Ehrenbürgerrechtssatzung zu erarbeiten und einen entsprechenden Entwurf dem Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport bis zum 31.03.2018 vorzulegen.“

 

Mit der Beschlussumsetzung ist das Amt für Kultur, Welterbe und Medien, Abteilung Kultur und Öffentlichkeitsarbeit beauftragt.

 

In Konsequenz des Beschlusses legte das Fachamt dem Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 20.03.2018 einen Entwurf für Richtlinien zum Verfahren zur Würdigung des Ehrenamtes vor. Nach der Beratung in den Fraktionen und der Wiedervorlage in der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport am 17.04.2018 verständigten sich die Ausschussmitglieder auf einen finalen Richtlinienentwurf, der als Ergänzung der Ehrenbürgerrechtssatzung der Hansestadt Stralsund durch die Bürgerschaft beschlossen werden soll. Die Verwendung der Richtlinien im Verfahren zur Würdigung des Ehrenamtes wird im § 12 der Ehrenbürgerrechtssatzung der Hansestadt Stralsund geregelt.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

- die Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die

  Hansestadt Stralsund (Ehrenbürgerrechtssatzung) – Anlage 1

 

- die Richtlinien zum Verfahren zur Würdigung des Ehrenamtes als Ergänzung der

  Ehrenbürgerrechtssatzung – Anlage 3

 

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Hansestadt Stralsund (Ehrenbürgerrechtssatzung) in der Fassung vom 01.09.2015 außer Kraft.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Hansestadt Stralsund (Ehrenbürger-rechtssatzung) sowie die Richtlinien zum Verfahren zur Würdigung des Ehrenamtes als Ergänzung der Ehrenbürgerrechtssatzung.

 

Zur Bewertung der jährlich eingereichten Vorschläge zur Würdigung des Ehrenamtes und der daraus resultierenden Beschlussempfehlung durch den beratenden Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport sind die Richtlinien zum Verfahren zur Würdigung des Ehrenamtes zugrunde zu legen.


Alternativen:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Neufassung der Satzung über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten durch die Hansestadt Stralsund (Ehrenbürger-rechtssatzung) sowie die Richtlinien zum Verfahren zur Würdigung des Ehrenamtes als Ergänzung der Ehrenbürgerrechtssatzung nicht.

Demzufolge bleibt die bisherige Verfahrensweise zur Bewertung der jährlich eingereichten Vorschläge zur Würdigung des Ehrenamtes durch den beratenden Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport bestehen.