Sachverhalt:

Gemäß Dienstanweisung Nr. 03/2012 vom 25.04.2013 wurde das Verfahren für den Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen geregelt. Die Bürgerschaft hat bei einer Wertgrenze über 1.000 EUR über die Annahme der Spende zu entscheiden.

Bei der Spende handelt es sich um Geldspenden für mehrere Spielplätze.

Spende 1 in Höhe von 30.000 EUR:

Für diese Spende sollen in den Bereichen Altstadt (Spielplatz zwischen Baden- und Heilgeiststraße), Knieper (Spielplätze Vogelwiese, H.-Heine-Ring/Ecke Kleine Parower- Straße, L.-Tolstoi-Weg) und Franken (Kalandshof) die vorhandenen Spielplätze mit Spielgeräten für Kinder der AKL 1 (bis 6 Jahre) ergänzt werden.

Es entstehen keine Folgekosten für die Stadt, da die Spielplätze bereits vorhanden sind.

Spende 2 in Höhe von 15.000 EUR:

Mit dieser Spende soll das Defizit an Spielmöglichkeiten für Kinder bis zu 12 Jahren durch den Neubau eines kleinen Spielplatzes im Bereich der Vogelsangstraße ausgeglichen werden.

Für den neu gebauten Platz entstehen Folgekosten.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

Die Geldspenden für die Spielplätze in Höhe von gesamt 45.000 EUR werden angenommen.


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Geldspenden.

 


Alternativen:

Die Annahme der Geldspenden wird abgelehnt. Damit bleibt das Defizit an Spielmöglichkeiten für die AKL 1 erhalten.