Betreff
Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss für die Abrechnung der Straßenbaumaßnahmen Beleuchtung und Gehweg in der Vogelwiese
Vorlage
H 0036/2018
Art
Beschlussvorlage Hauptausschuss

Sachverhalt:

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern und der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Stralsund vom 21.02.2008 sind Straßenbaubeiträge für die Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtung in der Vogelwiese zu erheben.

Ein vollständiger Ausbau der genannten Anlage hinsichtlich aller Teileinrichtungen und der gesamten räumlichen Ausdehnung ist gegenwärtig aus finanziellen Gründen nicht möglich.

Für die Beitragserhebung ist daher nach dem Straßenbaubeitragsrecht ein Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss erforderlich, um den Investitionsaufwand refinanzieren zu können.

Ohne den Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss ist die Abrechnung erst nach Fertigstellung aller der Straße zugehörigen Teileinrichtungen auf der gesamten Ausdehnung der Anlage zulässig.

Gemäß § 7 Absatz 3 und § 8  Absatz 4 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern und §§ 4 und 6 der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Stralsund können Straßenbaubeiträge für Teile der öffentlichen Anlagen selbständig erhoben werden (Kostenspaltung) sowie für selbständig benutzbare Abschnitte einer Anlage  gesondert abgerechnet werden ( Abschnittsbildung).

Der Hauptausschuss ist gemäß § 10  Absatz 8 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund für die Entscheidung hinsichtlich der Kostenspaltung und Abschnittsbildung zuständig.

 

Nach den Grundsätzen des Straßenbaubeitragsrechts verläuft die öffentliche Anlage vom Heinrich-Heine-Ring bis zur Prohner Straße.

 

Es soll folgender Abschnitt gebildet werden :

von der Einmündung Lion-Feuchtwanger-Straße

bis  zur Kedingshäger Straße.

 

Die Festsetzung des Abschnittes ist erforderlich, um den Kreis der beitragspflichtigen Grundstücke für die Ausbaumaßnahme zu bestimmen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Hansestadt Stralsund beschließt:

Zur Abrechnung der Ausbaumaßnahme wird der erforderliche Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss gefasst.

 

  1. Kostenspaltung:

Zur Abrechnung der Erneuerung des Gehweges und der Beleuchtung in der Vogelwiese wird für diese Teileinrichtungen der Kostenspaltungsbeschluss gefasst.

 

  1. Abschnittsbildung:

Es wird folgender Abschnitt gebildet:

von der Einmündung Lion-Feuchtwanger-Straße

bis  zur Kedingshäger Straße.


Lösungsvorschlag:

Zur Abrechnung der Ausbaumaßnahme wird der erforderliche Kostenspaltungs-und Abschnittsbildungsbeschluss gefasst.

 

 


Alternativen:

Ohne den Kostenspaltungs- und Abschnittsbildungsbeschluss ist die Abrechnung der genannten Ausbaumaßnahme grundsätzlich erst nach Fertigstellung der Anlage in ihrer gesamten räumlichen Ausdehnung  und mit allen zugehörigen Teileinrichtungen zulässig .