Einreicher: Andre Meißner CDU/FDP- Fraktion
Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen neuen B- Plan Gebieten die
Errichtung von Luftwärmepumpen nur innerhalb von Gebäuden zuzulassen und die
bereits vorhandenen Anlagen zu überprüfen.
Begründung:
Wärmepumpen sind
immissionsrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie sind so zu
errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik schädliche
Umwelteinwirkungen verhindert und vermeidbar sein sollten. Das ist in einzelnen
Wohngebieten der Stadt leider nicht der Fall und es gibt immer wieder Probleme.
Eine konkrete Möglichkeit der Vorbeugung von Lärm aus Luftwärmepumpen ist der
Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 86 Abs. 1 Nr.1 LBauO M-V für B- Plan Gebiete.
Andre Meißner
CDU/FDP-Fraktion