Betreff
Lärmbelästigung durch Luftwärmepumpen
Einreicher: Andre Meißner CDU/FDP- Fraktion
Vorlage
AN 0058/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei allen neuen B- Plan Gebieten die Errichtung von Luftwärmepumpen nur innerhalb von Gebäuden zuzulassen und die bereits vorhandenen Anlagen zu überprüfen.

 

 

Begründung:

 

Wärmepumpen sind immissionsrechtlich nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Sie sind so zu errichten und zu betreiben, dass nach dem Stand der Technik schädliche Umwelteinwirkungen verhindert und vermeidbar sein sollten. Das ist in einzelnen Wohngebieten der Stadt leider nicht der Fall und es gibt immer wieder Probleme. Eine konkrete Möglichkeit der Vorbeugung von Lärm aus Luftwärmepumpen ist der Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 86 Abs. 1 Nr.1 LBauO  M-V für B- Plan Gebiete.

 

 

 

 

Andre Meißner

CDU/FDP-Fraktion