Sachverhalt:

Das Segelschulschiff „Gorch Fock I“ hat seit 2003 als Dauerlieger einen Liegeplatz im Stralsunder Hafen. Das Schiff befindet sich im Eigentum des „Tall Ship Friends“ e. V. und ist unter der Nummer 3675 im Seeschiffsregister und unter der Nr. 01 in der Liste der beweglichen Denkmale der Stadt Stralsund eingetragen.

 

Im Jahre 2015 wurden Gutachten zum Bauzustand und zur Schwimmfähigkeit des Schiffes erstellt. Die Schwimmfähigkeit wurde dem Schiff bis zum 01.06.2020 testiert, der Zustand der Takelage wurde als „dringend instandsetzungsbedürftig bis maximal 31.07.2018“ eingeschätzt.

Der Vorstand des Vereines „Tall Ship Friends“ e. V. hat gegenüber der Hansestadt Stralsund signalisiert, das Schiff aus den vorgenannten Gründen bei fehlenden eigenen Investitionsmitteln für die Öffentlichkeit schließen zu müssen.

 

Die Hansestadt Stralsund hat ein begründetes Interesse, das SSS „Gorch Fock I“ als maritime und touristisch außergewöhnlich interessante Sehenswürdigkeit im Stralsunder Hafen zu erhalten. Das Schiff selbst, die Möglichkeit der Besichtigung sowie die Vielfalt von Veranstaltungen rund um das Schiff führen zu einer Steigerung der Attraktivität der Hansestadt Stralsund und insbesondere des Stralsunder Hafens.

 

Zusammen mit dem Wirtschaftsministerium des Landes M-V wurde die Förderfähigkeit der Sanierung und der Umbau des Schiffes zu einer „Basiseinrichtung der maritim-touristischen Infrastruktur im Hafen der Hansestadt Stralsund“ herausgearbeitet.

 

Die investiven Maßnahmen können u. a. umfassen:

 

-       Herstellung der dauerhaften Schwimmfähigkeit für 20 Jahre ohne notwendige Dockungen

-       Herrichtung der Decks für Ausstellungen und Veranstaltungen

-       Komplette Erneuerung der Ver- und Entsorgungsanlagen sowie der Haustechnik

-       Sanierung der Takelage, insbesondere des stehenden Gutes

-       Erneuerung der Schiffszugänge

 

 

Die Förderung durch das Land M-V kann generell nicht die Herstellung der See- und Segelfähigkeit des Schiffes beinhalten und kann nur an kommunale Gebietskörperschaften ausgereicht werden.

Die Zweckbindung der eingesetzten Mittel beträgt in der Regel 25 Jahre.

 

Nach der generellen Feststellung der Förderfähigkeit der Sanierung des Schiffes als Museumsschiff und Stilllieger wurde durch den Sachverständigen und Gutachter,

Herrn Dipl.-Ing. Jens-Uwe Vetter, eine Präzisierung der notwendigen Arbeiten und der Kosten vorgenommen.

Die Kosten für den schiffbaulichen Teil belaufen sich demnach auf 6.800.000 Mio. Euro und die Kosten für die Konzeption und Herrichtung der Ausstellung auf 200.000 Euro.

 

Die im 2. Quartal 2018 mit dem Verein „Tall Ship Friends“ e. V. geführten Verhandlungen haben ergeben, dass der Verein bereit ist, das Schiff an die Hansestadt Stralsund zu verkaufen. Als Kaufpreis wurden 950.000 Euro benannt. Weiterhin wurde die Bereitschaft erklärt, das Vermögen des Vereins für den Eigenanteil an der Förderung durch das Land M-V und die nicht förderfähigen Kosten zur Verfügung zu stellen. Nach der Sanierung des Schiffes durch die Hansestadt Stralsund ist der Verein bereit, die dann entstandene Einrichtung („Basiseinrichtung der maritim-touristischen Infrastruktur im Hafen der Hansestadt Stralsund, SSS „Gorch Fock I“) zu betreiben und zu unterhalten.

Die erzielten Einnahmen aus Eintrittsgeldern, Führungen und Veranstaltungen sollen die Ausgaben für den Betrieb des Schiffes decken.

 

Unter diesen Bedingungen ergeben sich für die Hansestadt Stralsund 3 Handlungsoptionen (Varianten):

 

  1. Die Hansestadt Stralsund wird Eigentümerin des Schiffes und setzt die in Aussicht gestellten Fördermittel zum Kauf und zur Sanierung des Schiffes ein.

Der „Tall Ship Friends“ e. V. stellt die Mittel des Eigenanteils in Höhe von 10 Prozent der Kosten sowie die nicht förderfähigen Kosten zur Verfügung und betreibt das Schiff nach den Sanierungsarbeiten mittels Betreibervertrag.

 

Problem:

Kauf und Sanierung des Schiffes sind neue freiwillige Aufgaben und bedürfen der Genehmigung durch das Innenministerium M-V (Gesamtkosten ca. 7,95 Mio. Euro).

 

  1. Der „Tall Ship Friends“ e. V. bleibt Eigentümer des Schiffes.

Die Hansestadt Stralsund beantragt die Förderung und leitet diese an den „Tall Ship Friends“ e. V. weiter. Der „Tall Ship Friends“ e. V. erbringt die Eigenmittel und ggf. nicht förderfähige Kosten und sichert die Zweckbindung der eingesetzten Mittel innerhalb des Zweckbindungszeitraumes.

Der Verein übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem Zuwendungsbescheid,

wie z. B.:

 

-       Einhaltung Vergaberecht

-       Zweckbestimmung/Nutzungsbindung der Mittel

-       Berichts-, Nachweis- und Abrechnungspflichten für die Förderung

 

Problem:

Nach geltendem Zuwendungsrecht bleibt die Hansestadt Stralsund als Zuwendungs-empfänger in der Haftung für die zweckentsprechende und formgerechte Verwendung der eingesetzten Fördermittel. Werden die mit der Annahme der Förderung für verbindlich erklärten Nebenbestimmungen nicht eingehalten, kann das zur Rückforderung der kompletten Förderung gegenüber der Hansestadt Stralsund führen. Weiterhin ist die beihilferechtliche Zulässigkeit dieser Variante zu prüfen.

 

  1. Die Hansestadt Stralsund trennt sich vom Gedanken einer Förderung des SSS „Gorch Fock I“. Bei Nichtdurchführung von Arbeiten zur Gefahrenbeseitigung in der Takellage wird das Schiff für die Öffentlichkeit gesperrt. Die dann fehlenden Einnahmen mangels Besucher stehen dem „Tall Ship Friends“ e. V. nicht mehr für die Unterhaltung und den Betrieb des Schiffes zur Verfügung.

 

           Problem:

           Zukünftig fehlt ein erlebbarer maritimer und touristischer Anziehungspunkt in der

           Hansestadt Stralsund.

 


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem „Tall Ship Friends“ e. V.  als Eigner des SSS „Gorch Fock I“ weiterzuführen mit dem Ziel, Eigentümer des Schiffes zu werden. Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Förderung des Schiffes als „Basiseinrichtung der maritim-touristischen Infrastruktur im Hafen der Hansestadt Stralsund“ zu erwirken.

Die Verhandlungsergebnisse in Form von unterschriftsreifen Verträgen sind der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.


Lösungsvorschlag:

 

Nach Einschätzung der Verwaltung ist der „Tall Ship Friends“ e. V. personell und fachlich nicht in der Lage, Fördermittel in der geplanten Größenordnung zu bewirtschaften und Baumaßnahmen am Schiff in der zu erwartenden Dimension umzusetzen.

Dies führt bei der weiteren Verfolgung der Variante 2 zu erheblichen Risiken für die Hansestadt Stralsund, die der Bürgerschaft nicht zur Beschlussfassung empfohlen werden kann.

Auch die Variante 3 kann aus der Bedeutung des SSS „Gorch Fock I“ als maritim-historisch bedeutendes Denkmal und als herausragendes maritimes Alleinstellungsmerkmal für die Hansestadt Stralsund nicht zur Beschlussfassung empfohlen werden.

 

Der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund wird empfohlen, den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Verhandlungen mit dem Eigner des Schiffes und dem Land M-V weiterzuführen, mit dem Ziel, Variante 1 umzusetzen.

Die Verhandlungsergebnisse in Form von unterschriftsreifen Verträgen sind der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.

 


Alternativen:

Variante 2 (mit erheblichen Risiken für die Hansestadt Stralsund)

Variante 3 (mit dem Verlust des Schiffes als Anziehungspunkt in der Hansestadt Stralsund)