Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Vorlage B 0058/2017 „Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund“
wird wie folgt geändert:
Unter § 4 „Persönliche Gebührenfreiheit“ wird unter Absatz 1 folgender vierter
Punkt ergänzt:
„4. die als gemeinnützig anerkannten Körperschaften und Wohlfahrtsverbände,
soweit die Leistung der Verwaltung
unmittelbar der Durchführung der Satzungszwecke dient.“
Begründung:
In der bisherigen Fassung der Satzung können neben dem Bund und dem Land
Mecklenburg-Vorpommern vor allem die Kirchen von Verwaltungsgebühren befreit
werden. Diese Regelungen erscheinen sinnvoll und haben sich, vor allem auch in
Hinblick auf gesellschaftliche und caritative Aktivitäten, bewährt.
Die Hansestadt Stralsund bemüht sich seit Langem darum, das bürgerschaftliche
Engagement zu unterstützen. Um das Ehrenamt und die gemeinnützige Arbeit
einfach und effektiv zu fördern, sollen nun auch die gemeinnützigen
Körperschaften und Wohlfahrtsverbände von solchen Gebühren befreit werden.