Betreff
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung - Ehrenamt stärken
Einreicherin: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorlage
AN 0005/2018
Art
Anträge

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Die Vorlage B 0058/2017 „Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Stralsund“ wird wie folgt geändert:

Unter § 4 „Persönliche Gebührenfreiheit“ wird unter Absatz 1 folgender vierter Punkt  ergänzt:

„4.          die als gemeinnützig anerkannten Körperschaften und Wohlfahrtsverbände, soweit   die Leistung der Verwaltung unmittelbar der Durchführung der Satzungszwecke      dient.“


Begründung:

In der bisherigen Fassung der Satzung können neben dem Bund und dem Land Mecklenburg-Vorpommern vor allem die Kirchen von Verwaltungsgebühren befreit werden. Diese Regelungen erscheinen sinnvoll und haben sich, vor allem auch in Hinblick auf gesellschaftliche und caritative Aktivitäten, bewährt.

Die Hansestadt Stralsund bemüht sich seit Langem darum, das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen. Um das Ehrenamt und die gemeinnützige Arbeit einfach und effektiv zu fördern, sollen nun auch die gemeinnützigen Körperschaften und Wohlfahrtsverbände von solchen Gebühren befreit werden.