Betreff
Spende für die Musikschule - Großbassblockflöte vom Förderverein der Musikschule
Vorlage
B 0076/2017
Art
Beschlussvorlage Bürgerschaft

Sachverhalt:

Die Dienstanweisung 03/2012 regelt das Verfahren im Umgang mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Auf Grund des Wertes der Zuwendung entscheidet die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund über die Annahme der Sachspende.

 

Die Spende des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule der Hansestadt Stralsund e. V. mit einem Wert von 2.110,00 € wurde entsprechend dem in der Anlage beigefügten Antrag auf Annahme eines Angebotes einer Zuwendung durch den Oberbürgermeister angenommen und an die Bürgerschaft zur Entscheidung verwiesen. Die Sachspende Großbassblockflöte dient dem Flöten-Ensemblemusizieren der Musikschule.


Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, die Sachspende des Vereins der Freunde und Förderer der Musikschule der Hansestadt Stralsund e. V. mit einem Wert von 2.110,00 € anzunehmen und der Musikschule unter der Leistung 26.3.01.001 zur Verfügung zu stellen. 


Lösungsvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Annahme der Zuwendung entsprechend der Anlage.


Alternativen:

Die Spende wird nicht angenommen, wodurch sich die Flötenensembles der Musikschule im Bassregister klanglich nicht ausgewogen präsentieren können.